Bald könnte bundesweit in Corona-Hotspots eine Ausgangssperre gelten. Karl Lauterbach sagt: Uns bleibt nichts anderes übrig. Doch wie wird das durchgesetzt?
Der letzte Passagier steht einsam im grellen Licht der Wartehalle. Ein Mann mit grauem Pferdeschwanz, Rundbrille und der Maske auf halb acht. Laut Uhr des Ingolstädter Hauptbahnhofs ist es kurz vor 23 Uhr. Vor einer halben Stunde hat der Mann seinen Kochkittel in einem Restaurant in Kelheim abgelegt und ist mit dem Auto hergefahren. Jetzt lässt er seinen Blick durch die leere Ladenzeile des Bahnhofs schweifen.
„Die Ausgangssperre hätte viel früher kommen müssen“, murmelt er. Um 23.09 Uhr wird er in den Zug nach Augsburg steigen. Wochenendbesuch bei den Kindern. Er wird wie so oft in letzter Zeit vermutlich der einzige im Waggon sein. Und er wird, ohne es zu wissen, gegen jene Regel verstoßen, die er so befürwortet. Zwölfte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Paragraf 26: Familienbesuch ist dort nicht als Begründung aufgeführt, um nach 22 Uhr noch seine Wohnung verlassen zu dürfen.
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