Wir haben uns zerstörte und beschmierte Wahlplakate in Augsburg und München angeschaut. Ein Strafrechtsanwalt schätzt ein, welche Fälle strafbar sind - und welche nicht.
An jeder Straßenecke blicken sie einen an: Politikerinnen und Politiker auf Wahlplakaten. Doch bei manchen Plakaten muss man doch zweimal hinschauen. Teufelshörner, Ziegenbart, wilde Schmierereien und Kratzer „verzieren“ die Gesichter von Annalena Baerbock, Armin Laschet, Hubert Aiwanger und vielen weiteren. Harmlose „Späße“ im Wahlkampfalltag, für den keinerlei Konsequenzen zu erwarten sind?
Nicht immer, sagt der Münchner Strafrechtsexperte Alexander Betz und erklärt, welche Fälle strafrechtlich relevant sind und welche er als Bagatelle einstufen würde.
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