Wenn Natur und Landschaft durch die Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung, durch Straßen- oder Leitungsbau beeinträchtigt wird, dann müssen als Ersatz andere Flächen ökologisch aufgewertet werden. Was auf der einen Seite der Fauna und Flora durch Versiegelung verloren geht, soll ihr auf der anderen Seite wieder zurückgegeben werden - Lebensraum für Rote-Liste-Arten aus dem Pflanzen- und Tierreich. Solcher Art Ausgleichsleistungen sind weder bei Kommunen, noch bei Privatleuten und schon gar nicht bei Firmen beliebt, denn da entstehen Kosten, die jedes Projekt verteuern. Immer wieder üben Naturschützer Kritik, weil der "Ersatz" nur auf dem Papier und dem Ökokonto steht, der Natur aber nicht nützt. In Haunswies ist am Affinger Bach jetzt ein Beispiel, wie es vom Naturschutzgesetz gedacht ist - dort ist ein wertvolles Biotop entstanden.
Affing-Haunswies