Schul- und Linienbusse haben Vorfahrt, Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren, und innerhalb von Orten, an Schulen oder Kindergärten soll die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich unterschritten werden. Das sind nur einige der "Benimmregeln" bei Biomassetransporten, die der Maschinen- und Betriebshelferring (MR) Wittelsbacher Land jedes Jahr zur Erntezeit an seine Mitglieder herausgibt. Die Reaktionen darauf sind verschieden. Manche würden den "Fahrerknigge" als lästiges Übel ansehen; andere empfänden ihn als Unterstützung, weiß MR-Geschäftsführer Christoph Luderschmid.
Aichach-Friedberg