Anschlag auf Mountainbiker im Allenberger Forst: Nägel im Boden
Fast wäre ein Mountainbiker im Allenberger Forst bei Oberwittelsbach einer Falle zum Opfer gefallen. Ein Unbekannter hat Nägel in den Boden gesteckt.
Von einem Anschlag auf Mountainbiker geht die Polizei bei einem Vorfall im Allenberger Forst bei Oberwittelsbach (Stadt Aichach) aus: Ein bislang Unbekannter hat in der Fahrrinne einer von Mountainbikern benutzten Strecke Nägel in den Boden gesteckt.
Ein 51-jähriger Mann war am Dienstag vergangener Woche gegen 10.30 Uhr dort unterwegs, konnte aber glücklicherweise einen Sturz vermeiden, berichtet die Polizei. Er zog sich nur einen platten Reifen an seinem Mountainbike zu. Den Sachschaden beziffert die Polizei mit rund 70 Euro. Hinweise auf den Täter nimmt die Polizei Aichach unter Telefon 08251/8989-11 entgegen.
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Hier einmal ein Link zur Rechtslage in Bayern:
https://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/308-die-rechtslage-in-bayern
und ein paar Anmerkungen zum „geeigneten Weg“:
https://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Anmerkungen_zum_Urteil_des_BayVGH_Muenchen_vom_17.01.1983_Az._9_B_80_A_965.pdf
Wie kommt die Polizei Aichach darauf zu behaupten, dass Rückewege oder wie im vorliegenden Fall Trampelpfade abseits der angelegten Waldwege nicht für das Befahren mit dem Fahrrad geeignet sind?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Behauptung?