Aus dem Opferstock der Aichacher Krankenhauskapelle hat ein 61-jähriger Münchener Geld gestohlen. Ein anonymer Anrufer gab der Polizei den Hinweis. Ein zweiter Täter ist flüchtig. Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilte gestern Amtsrichterin Beate Schauer den bereits mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten zu einer viermonatigen Haftstrafe.
Zwei Personen hätten aus dem Opferstock Geld gestohlen und seien mit einem schwarzen Fahrzeug vom Parkplatz des Krankenhauses weggefahren, teilte ein anonymer Anrufer im März vergangenen Jahres der Polizei in Aichach mit. Außerdem habe er das Kennzeichen des Wagens genannt, sagte ein Polizist vor Gericht aus. Eine Streife entdeckte das Fahrzeug kurz darauf auf dem Parkplatz der ehemaligen Post. Auf dem Fahrersitz saß der Angeklagte und im Kofferraum fanden die Polizeibeamten ein mit Klebeband präpariertes Maßband.
Der Mann schlug einen Haken, als er die Polizei sah
Auch den vermutlich zweiten Täter konnten die Polizisten aufhalten. Ihnen war ein Mann aufgefallen, der zuerst schnurstracks auf das geparkte Fahrzeug zugegangen war und dann einen Haken geschlagen hatte, als er die Beamten sah. In seinen Taschen fanden die Polizisten zerknitterte und teilweise eingerissene Geldscheine sowie Münzen, eine Pinzette und Klebebänder.
Der zweite Mann, ebenfalls aus München, ist inzwischen flüchtig. Bei der Polizei hatte er sich außer einem „ich bin unschuldig“, nicht zur Sache geäußert. Auch der Angeklagte hatte weder bei der Polizei noch vor Gericht Angaben gemacht. Sein Verteidiger Gerhard Bink hielt den 61-Jährigen nach den Zeugenaussagen der Polizisten für nicht der Tat überführt. „Es ist durch nichts nachgewiesen, dass er in der Krankenhauskapelle war.“ Er forderte Freispruch für seinen Mandanten.
Für Staatsanwältin Rauch wiesen alle Indizien auf den Angeklagten hin. Er war der Halter des Fahrzeuges und bei ihm im Wagen hatte sich das passende Einbruchswerkzeug gefunden. Besonders verwerflich fand sie, dass der Münchener Geld aus einem Opferstock gestohlen hatte, das für hilfsbedürftige Menschen gespendet worden war. Rauch: „Damit meinten die Spender sicher nicht den Angeklagten.“
Der 61-Jährige ist viermal wegen Diebstahls verurteilt worden
Gegen ihn sprachen auch die vielen Vorstrafen. Viermal war er bereits wegen Diebstahls beziehungsweise versuchten Diebstahls verurteilt worden, einmal wegen Unterschlagung. Die Bewährung für die letzten beiden Urteile läuft noch. „Sie sind ein zweifacher Bewährungsversager“, hielt die Staatsanwältin dem 61-Jährigen vor. Sie forderte eine sechsmonatige Haftstrafe.
„Im Hinblick auf Ihre Vorstrafen ist diese Tat Ihnen nicht wesensfremd“, sagte Amtsrichterin Schauer zu dem Angeklagten. Sie sah „einen Ring von Indizien“. Auch wenn der Angeklagte nicht in der Krankenhauskapelle angetroffen wurde, bleibe ihr kein vernünftiger Zweifel an seiner Täterschaft, so Schauer. Angesichts der noch laufenden Bewährung, während der er den Diebstahl begangen hatte, sah die Richterin auch keinen Grund für eine erneute Bewährung. Sie verurteilte ihn zu einer Haftstrafe.