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Aichach: Rentner lässt sich Autofahren nicht verbieten: Seine Frau steht vor Gericht

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Rentner lässt sich Autofahren nicht verbieten: Seine Frau steht vor Gericht

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    Der Rentner wollte auch ohne Führerschein weiter mit dem Auto fahren
    Der Rentner wollte auch ohne Führerschein weiter mit dem Auto fahren Foto: Wolfram Kastl, dpa (Symbolbild)

    Das Fahren will sich ein 78-jähriger Rentner aus Aichach von niemandem verbieten lassen. Deshalb setzte er sich auch immer wieder hinter das Steuer – obwohl er seit knapp drei Jahren schon keinen Führerschein mehr hat. Und obwohl seine 72-jährige Ehefrau ihm ins Gewissen redete und die Schlüssel versteckte. Wegen seiner Fahrten stand jetzt die Frau vor Gericht.

    Gegen einen Strafbefehl über 2800 Euro (70 Tagessätze zu je 40 Euro) wegen vorsätzlichen Zulassens von Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte sie Einspruch eingelegt. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach zeigte Richterin Eva-Maria Kraus Verständnis für die Rentnerin.

    Aichach: Der Rentner ist schon einmal verurteilt worden

    Drei Mal war ihr Ehemann im vergangenen Jahr erwischt worden, als er ohne Führerschein Auto fuhr. Und das waren nicht die ersten Fahrten, seit das Landratsamt 2017 den Lappen eingezogen hatte. Der Rentner war schon einmal verurteilt worden, weil er sich davon nicht beeindrucken hatte lassen.

    Seine Frau hatte deshalb alles versucht, damit er nicht an die Schlüssel kommt. Der Reserveschlüssel für das Auto sei daheim eingeschlossen gewesen, den anderen habe sie fast immer bei sich getragen, sagte sie aus. „Ich habe ihm den Schlüssel zu keinem Zeitpunkt gegeben.“ Einmal habe er sogar das Schloss des Schranks aufgebrochen, in dem der Autoschlüssel aufbewahrt wurde, erzählte die Ehefrau.

    Frau sagt über ihren Mann: „Er hat gemacht, was er wollte“

    Sie schilderte vor Gericht, dass der 78-Jährige schon immer ein sehr freiheitsliebender Mensch war. „Er hat gemacht, was er wollte.“ Schon früher habe er ihr nie gesagt, wenn er das Haus verlassen hatte. „Er ist schon immer gegangen und gekommen, wie er wollte.“ Deshalb habe sie auch nicht gemerkt, dass er wegfuhr. Dass er nur auf eine Gelegenheit wartete, um an die Autoschlüssel zu kommen, war ihr bewusst: „Er hat immer gesagt, dass er sich von niemandem das Fahren verbieten lässt. Auch von mir nicht.“

    Dass sein Führerschein eingezogen wurde, versuchte der 78-Jährige seiner Ehefrau so lange wie möglich zu verheimlichen. Sie habe erst im Herbst 2018, also rund eineinhalb Jahre später, davon erfahren, sagte sie aus. „Er war bestrebt, diese Post verschwinden zu lassen.“ Der Ehemann selbst sagte gar nichts dazu. Er machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

    Aichach: Richterin zeigt Verständnis

    Richterin Kraus konnte nachvollziehen, dass es für die Angeklagte schwer war, ihren Mann vom Fahren abzuhalten. Anstelle einer Verurteilung wegen Vorsatzes kam für sie auch Fahrlässigkeit in Betracht. Offen war sie auch für eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, wie sie Staatsanwalt Lukas Peltsarszky beantragte. Dem stimmte auch Verteidiger Mario Gabrielli zu. Die Geldauflage in Höhe von 1000 Euro geht an den Förderverein Mukis an der Augsburger Kinderklinik.

    Es war bereits das zweite Mal, dass die Ehefrau wegen des Vorwurfs vor Gericht stand, sie habe ihrem Mann das Fahren erlaubt. Beide Male war das Verfahren eingestellt worden. „Noch einmal wird das nicht passieren“, betonte Richterin Kraus.

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