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Aichach: Wohnpark Sudetenstraße: Altlastensanierung vor dem Bau

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Wohnpark Sudetenstraße: Altlastensanierung vor dem Bau

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    Die alten Meisinger-Hallen - hier ein Luftbild - sollen dem Wohnpark Sudetenstraße weichen. Vor Baubeginn müssen aber Altlasten beseitigt werden.
    Die alten Meisinger-Hallen - hier ein Luftbild - sollen dem Wohnpark Sudetenstraße weichen. Vor Baubeginn müssen aber Altlasten beseitigt werden. Foto: Erich Echter

    Aichach Wo jetzt noch in Aichach die ehemaligen Meisinger-Werkhallen stehen, soll der „Wohnpark Sudetenstraße“ entstehen. Vorgesehen sind vier viergeschossige Gebäude mit insgesamt rund 120 Wohnungen, Läden, einem Bistro und einem Hotel und Geschäften. Der Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde, ist nun fertig. Der Stadtrat fasste am Donnerstagabend einstimmig den Satzungsbeschluss.

    Bevor die Aktoris Aktoris GmbH, die Immobiliengesellschaft der früheren Meisinger AG, allerdings mit dem Bau beginnen kann, muss eine Altlastensanierung abgeschlossen sein. Das geht aus einer Stellungnahme des Landratsamts, Bodenschutzrecht, zum Bebauungsplan hervor.

    Das Sanierungskonzept für das Gelände ist mit den Behörden abgestimmt

    Für das Gelände liegt ein mit den Behörden abgestimmtes Sanierungskonzept der Altlasten vor: In einer der Hallen hat sich früher eine Verzinkerei befunden. Dazu gab es einen Scoping-Termin mit Vertretern des Bauwerbers, des Landratsamtes, des Wasserwirtschaftsamtes und der Stadt. Ergebnis: Das betroffene Grundstück darf erst bebaut werden, wenn seitens der unteren Bodenschutzbehörde bestätigt wurde, dass der geplanten Nutzung aus ihrer Sicht nichts im Wege steht.

    Wie Helmut Baumann vom Bauamt berichtete, ist der „hotspot“ mit der Zinkbelastung zwischenzeitlich entfernt. Derzeit finde die Beobachtung und Analyse der eintretenden Entlastungen des Grundwassers statt. Bebaut werden darf die Fläche erst, wenn ein Gutachten eines Sachverständigen vorliegt, dass weitere Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich sind, und die untere Bodenschutzbehörde schriftlich zugestimmt hat, so Baumann. Diese Regelung nahm der Stadtrat einstimmig in den Bebauungsplan auf.

    Tennisclub Aichach befürchtet Nachteile durch die Wohnbebauung

    Bedenken hatte auch der Tennisclub Aichach, dass ihm durch die Bebauung Nachteile entstehen könnten. Dazu verwies die Verwaltung auf eine schalltechnische Untersuchung, nach der keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte auftreten.

    Ein Anwohner äußerte Bedenken wegen der Verkehrsanbindung, der Parkplätze, der Begrünung geäußert. Der Kreisbaumeister regte an, das südlichste Gebäude nur dreigeschossig zuzulassen, als Übergang zur kleinteiligeren Bebauung. Dem schloss sich der Stadtrat jedoch nicht an. Diese und andere Anregungen weiterer Stellen wog der Stadtrat ab, bevor er den Satzungsbeschluss fasste.

    Weitere Bebauungspläne Mit dem Satzungsbeschluss wurden noch zwei Bebauungspläne abgeschlossen, die im Bauausschuss bereits Thema waren: „Gewerbegebiet Aichach-Süd“ wegen der neuen Bauhofhalle, „Oberwittelsbach-West“ wegen der Hotelpläne beim Burghof. Aufgehoben wird der Bebauungsplan „An der Großhausener Straße“ in Walchshofen. Auch darüber hatte der Bauausschuss beraten (wir berichteten). (bac)

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