Im Streit um das gemeinsame Kind rastete ein 41-Jähriger völlig aus: Erst schlug er seiner Ex-Partnerin dreimal die Faust ins Gesicht, dann trat er mit den Füßen auf die am Boden Liegende ein und drohte, sie umzubringen. Dafür musste er sich jetzt vor Gericht verantworten, nachdem er gegen einen Strafbefehl über 2700 Euro Einspruch eingelegt hatte. Die Quittung für den reuigen und geständigen Angeklagten: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung wurde er zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Richter Thomas Konopka reduzierte die Höhe der Tagessätze, weil der Mann derzeit arbeitslos ist und keine Einkünfte hat.
Der Vorfall hatte sich im August 2010 in der Wohnung der Frau im nördlichen Landkreis ereignet. Nach einem Streit am Telefon hatte sich der Mann ins Auto gesetzt und war zu seiner Ex-Partnerin gefahren. Als diese die Tür öffnete, schlug er ihr dreimal mit der Faust ins Gesicht, bis sie zu Boden ging, so Florian Pötzsche von der Staatsanwaltschaft. Danach trat der Angeklagte noch mit den Füßen auf die Frau ein, schrie „Ich bring dich um!“ und „Wo ist ein Messer?“ Die Frau erlitt mehrere Prellungen.
Sechs Wochen in Behandlung
Die Tat selbst gab der Angeklagte unumwunden zu. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Nikolaus Fackler, erklärte: „Er bedauert das außerordentlich und ist über sich selbst erschrocken.“ Nach der Trennung des Paares habe es immer wieder Schwierigkeiten wegen des Sorgerechts für die gemeinsame Tochter und das Umgangsrecht gegeben, so der Verteidiger. Der Angeklagte sei „in einer völlig desolaten psychischen Situation“ gewesen. Der Anwalt sprach von einer Affekthandlung.
Nach seinem Ausraster begab sich der Mann selbst ins Bezirkskrankenhaus zu einer Therapie. Sechs Wochen lang war er in Behandlung, berichtete der Anwalt. „Er hat sich das sehr zu Herzen genommen.“ Mehrmals habe er versucht, sich bei seiner Exfreundin zu entschuldigen. Heute sei das Verhältnis zwar kühl, aber problemlos im Umgang.
Tritte in den Rippenbereich
Einer Reduzierung der Tagessätze, wie sie der Verteidiger zunächst anstrebte, erteilte Richter Konopka eine klare Absage. 90 Tagessätze wie im Strafbefehl seien für die Tat „durchaus angemessen“, stellte er fest. Es sei zu berücksichtigen, was alles hätte passieren können, zumal die Tritte im Rippenbereich landeten. Und bei einer Autofahrt von einer Viertelstunde nach dem Streit am Telefon, „da hält der Affekt ganz schön lang an“, so Konopka. Schließlich beschränkte der Verteidiger den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze. Der Angeklagte ist auf Arbeitssuche und hat, weil er selbst gekündigt hat, derzeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Für die Staatsanwaltschaft beantragte Florian Pötzsche schließlich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro statt wie im Strafbefehl 30 Euro, der Verteidiger von 10 Euro. Letzterem entsprach in seinem Urteil Richter Konopka. (bac)