Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Aichach-Friedberg: Antrag zurückgezogen: Keine Windräder im Allenberger Forst

Aichach-Friedberg

Antrag zurückgezogen: Keine Windräder im Allenberger Forst

  • |
  • |
  • |
    In den Allenbacher Forst kommen keine Windräder. (Symbolbild)
    In den Allenbacher Forst kommen keine Windräder. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul (dpa)

    Die Pläne für zwei Windräder im Allenberger Forst zwischen den Aichacher Stadtteilen Untergriesbach, Untermauerbach und Oberwittelsbach sind vom Tisch. Vorerst. Wie Theresa Wörle, Sprecherin des Landratsamtes, erklärte, hat die Firma Uka aus Meißen ihren Bauantrag am 30. August zurückgezogen. Das sächsische Unternehmen habe diesen Schritt nicht begründet, hieß es beim Landratsamt.

    Gegenüber unserer Redaktion hat Uka die Entscheidung bestätigt. „Grund hierfür ist, dass die Planungsgrundlage durch die Aufhebung des Flächennutzungsplanes nicht mehr gegeben ist“, erklärte eine Unternehmenssprecherin. Die Stadt Aichach hatte 2013 so genannte Windkraft-Konzentrationsflächen ausgewiesen, um eine Verspargelung der Landschaft durch einzelne Windräder zu vermeiden. Die Firma Uka erhielt 2017 den Zuschlag der Bundesnetzagentur für den Bau von vier Windrädern auf der Konzentrationsfläche im Allenberger Forst.

    Kurz nachdem die Pläne des Meißener Unternehmens bekannt wurden, formierte sich Widerstand in der Bevölkerung. So wurde zum Beispiel der "Verein zum Schutz unserer Wittelsbacher Heimat" gegründet. Die Mitglieder organisierten unter anderem eine Demonstration auf dem Aichacher Stadtplatz gegen die Windräder im Allenberger Forst.

    Allenberger Forst: Das steckt hinter den Windrädern

    Die Stadt hob die Konzentrationsflächen im März 2018 wieder auf. Begründet wurde das mit der in Bayern eingeführten 10-H-Regelung. Sie besagt, dass Windräder zehn Mal so weit von einer zusammenhängenden Bebauung entfernt sein müssen, wie sie hoch sind. Als Uka Meißen Projektentwicklung im Mai den Antrag für das erste Windrad bei Untergriesbach zusammen mit der Firma Vensol Neue Energie Babenhausen vorlegte, ging es um eine Anlagenhöhe von etwa 240 Metern. Das Windrad hätte also 2400 Meter von den nächsten Häusern entfernt gebaut werden müssen. Geplant war es jedoch in knapp 1000 Metern Abstand zur Wohnbebauung. Uka beantragte eine Abweichung von der 10-H-Regelung, doch der Antrag wurde abgelehnt.

    Der Stadtrat stellte einen Bebauungsplan für die ehemalige Konzentrationsfläche auf, der sicherstellen sollte, dass die 10-H-Regelung eingehalten wird. Alle drei Windkraft-Konzentrationsflächen wurden aufgehoben und der Flächennutzungsplan entsprechend geändert. Uka habe damit die Grundlage für die Planungen verloren, erklärte die Unternehmens-Sprecherin. Man behalte sich weiterhin vor, potenzielle Schadensersatzforderungen zu prüfen.

    Die Sprecherin wies darauf hin, dass Windparks unter Berücksichtigung der 10-H-Regelung im gesamten Stadtgebiet möglich seien, wenn keine Windkonzentrationsflächen ausgewiesen sind und das Vorhaben im Außenbereich öffentlichen Belangen nicht entgegensteht. Sollte die 10-H-Reglung in Bayern aufgehoben oder geändert werden, erwägt Uka, die Planungen wieder aufzunehmen.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden