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Gemeinderat: Am Herschbach kann gebaut werden

Gemeinderat

Am Herschbach kann gebaut werden

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    Der Hollenbacher Gemeinderat hat am Herschbach im Ortsteil Schönbach Baurecht geschaffen. Sechs Parzellen sollen hier entstehen. Mit den Arbeiten wird aber wohl erst im Herbst begonnen werden. Denn zuvor ist noch die Erschließung (Straße, Kanal, Wasser) erforderlich.
    Der Hollenbacher Gemeinderat hat am Herschbach im Ortsteil Schönbach Baurecht geschaffen. Sechs Parzellen sollen hier entstehen. Mit den Arbeiten wird aber wohl erst im Herbst begonnen werden. Denn zuvor ist noch die Erschließung (Straße, Kanal, Wasser) erforderlich. Foto: Johann Eibl

    Hollenbach Solche Meldungen gefallen jedem Bürgermeister: In der Gemeinde Hollenbach setzt verstärkte Bautätigkeit ein. Bürgermeister Hans Riß stellte nach der Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag erfreut fest: „Es wird wieder einen Anstieg der Bevölkerung geben. Wir haben unsere Talsohle ein bisschen durchlaufen.“

    In erster Linie galt die Aussage für den Ortsteil Schönbach, wo die Gemeinde Baurecht geschaffen hat. Am Herschbach entstehen sechs Parzellen. Dazu wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen, ebenso die Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit den Arbeiten kann aber wohl nicht vor dem Herbst begonnen werden; zuvor ist noch die Erschließung (Straße, Kanal, Wasser) erforderlich.

    Relativ schnell sei es gelungen, so Riß auf Anfrage der AN, dieses Projekt vonseiten der Gemeinde umzusetzen. Durchweg einheimische Bürger hätten ihr Interesse bekundet, in diesem Bereich zu bauen.

    Am Donnerstag galt es noch, die Einwände der Träger öffentlicher Belange abzuhandeln. Hans Riß: „Bauleitplanung und Emissionsschutz wollten uns Prügel zwischen die Füße werfen.“ Der Gemeinderat aber ließ sich von diesen Stellungnahmen nicht beeindrucken. Es ging um zwei Betriebe an der Ulrichstraße. Dort wurde früher Landwirtschaft betrieben, derzeit ist das kein Thema; auf absehbare Zeit sei eine Tierhaltung nicht mehr vorgesehen.

    Diese Flächen bleiben aber nun im Dorfgebiet, wie der Bürgermeister betonte. Der Schutz dieser Betriebe, die etwa bei einem Besitzerwechsel wieder landwirtschaftlich tätig werden könnten, genieße Vorrang. Die Entscheidung fällte das Gremium einstimmig.

    Zwei Bauanträge waren rechtzeitig bei der Gemeinde eingereicht worden, zwei weitere, die eigentlich den vorgesehenen Termin überschritten hatten, wurden zusätzlich aufgenommen. In allen vier Fällen ergaben sich keinerlei Probleme. Von einer „sympathischen Lösung“ sprach Riß an der Bernbacher Straße 26 in Igenhausen. Dort darf laut Vorbescheid eine Garage mit Flachdach für landwirtschaftliche Maschinen errichtet werden. Vom Gebäude wird man später kaum etwas sehen können.

    An der Augsburger Straße 10a im gleichen Ort darf ein zweistöckiges Einfamilienhaus mit Doppelgarage gebaut werden. Der Dachstuhl in einem Wohnhaus am Krebsbachweg11 in Schönbach kann erweitert werden; dazu entstehen eine Garage und vier Stellplätze. Südlich der Hauptstraße in Hollenbach kann gegenüber der ehemaligen Pizzeria ein Wohnhaus mit Doppelgarage und Carport entstehen.

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