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Gericht: Prozess in Aichach: Frau bringt kranke Kätzchen nicht zum Arzt

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Prozess in Aichach: Frau bringt kranke Kätzchen nicht zum Arzt

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    Banger Blick: Zum Tierarzt gehen die meisten Katzen zwar nicht gerne, aber dort kann ihnen bei Katzenschnupfen in der Regel geholfen werden.
    Banger Blick: Zum Tierarzt gehen die meisten Katzen zwar nicht gerne, aber dort kann ihnen bei Katzenschnupfen in der Regel geholfen werden. Foto: Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa

    Vernachlässigt und sehr krank waren die drei jungen Kätzchen, die im Haushalt einer 36-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis lebten. Die erst wenige Wochen alten Tiere litten unter Katzenschnupfen. Ein Kätzchen war so krank, dass die Tierärztin Bedenken hatte, ob es durchkommen werde. Gegen den Strafbefehl über 900 Euro (60 Tagessätze à 15 Euro) wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz legte die 36-Jährige Einspruch ein. Bei der Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht hätte sie den Einspruch gerne wieder zurückgenommen.

    Die Anzeige einer Nachbarin hatte im Juni das Veterinäramt auf den Plan gerufen. Die jungen Katzen seien krank und würden nicht behandelt, hieß es in der Anzeige. Von einem „recht akuten Krankenzustand“ der Kätzchen sprach der Tierarzt des Veterinäramtes in seiner Zeugenaussage. Die Augen wären verklebt gewesen und ein Tier war ihm wegen seines mageren Zustandes aufgefallen.

    Noch deutlicher beschrieb die Tierärztin, die die Tiere auf Anweisung des Veterinäramtes behandelte, den Zustand. Nur noch 800 Gramm wog ein Kätzchen, das wegen der verklebten Nase nicht mehr gefressen hatte und bei dem Atemgeräusche zu hören waren. Die Tierärztin: „Ich wusste nicht, ob es überleben wird.“ Alle drei Tiere müssten über einen längeren Zeitraum krank gewesen sein, war sie sicher. Mindestens eine Woche, schätzte die Tierärztin. Ihre Gesamteinschätzung: „Sie waren vernachlässigt.“

    Sie habe kein Geld gehabt, um mit den kleinen Katzen zum Tierarzt zu gehen, sagte die Angeklagte. „Ich habe es mir nicht leisten können.“ Für die Mutter der drei Kätzchen hatte sie einige Monate vorher gut 200 Euro beim Tierarzt bezahlt und war nun davon ausgegangen, dass drei Tiere entsprechend mehr kosten. Ein Argument, das Staatsanwalt Baptist Michale nicht gelten ließ. Warum sei die 36-Jährige nicht erst mal zum Tierarzt gegangen und habe das abgeklärt, fragte er. Letztlich hatte die Behandlung der drei Kätzchen 226 Euro gekostet. Seiner Meinung nach flüchtete sich die Angeklagte in Ausreden.

    Dem ganzen die Krone aufgesetzt hatte die Angeklagte in den Augen des Staatsanwaltes, weil sie die Vertreter des Veterinäramtes angelogen hatte. Die 36-Jährige hatte erzählt, dass sie bereits bei einem Tierarzt gewesen sei. Auf Nachfrage des Veterinäramtes hatte sich schnell herausgestellt, dass das nicht stimmte. Michale zur Angeklagten: „Hätte man Ihnen geglaubt, dann wären die Katzen weiter in ihrer vernachlässigten Obhut geblieben.“ Er plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro (4500 Euro).

    Als „unverhältnismäßig hoch“ hatte Verteidiger Christian Kwiauka den eigentlichen Strafbefehl (900 Euro) bezeichnet. Seinen Antrag, den Einspruch zurückziehen zu können, lehnte der Staatsanwalt jetzt jedoch ab. Seine Mandantin sei mit der Situation überfordert gewesen, so der Verteidiger. Er stellte die grundsätzliche Eignung seiner Mandantin zur Haltung von Tieren in Frage. Kwiauka sprach sich für eine Geldstrafe in Höhe des Strafbefehls aus.

    Amtsrichter Walter Hell verurteilte die 36-Jährige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 60 Tagessätzen à 50 Euro (3000 Euro). Wenn sie tatsächlich kein Geld habe, dürfe sie keine Tiere halten, argumentierte der Richter. Die drei Kätzchen haben inzwischen eine neue Besitzerin. Darum hatte sich die Angeklagte selbst schon gekümmert.

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