Es kommt nicht oft vor, dass ein einzelnes, privates Bauvorhaben den Aichacher Stadtrat so ausdauernd beschäftigt: Seit 2013 währt das Ringen um das Wohn- und Geschäftshaus, das Erol Duman und sein Bruder an der Bahnhofstraße bauen wollen. Eine gütliche Einigung scheint kaum möglich. Auch der Stadtrat ist sich uneins. Dabei haben beide Seiten Fehler gemacht.
Pikant an der ganzen Geschichte: Erol Duman sitzt seit 2014 selbst im Stadtrat – für das Bündnis Zukunft Aichach (BZA). Das hat er Ende 2013 mitgegründet, nachdem er seine Kandidatur für die SPD zurückgezogen hat. Längst sind reichlich Emotionen dabei, wenn das Thema auf der Tagesordnung steht. Dabei geht es oft darum, wer von wem weshalb zuerst enttäuscht oder gar getäuscht wurde.
Tatsache ist, dass das ursprüngliche Bauvorhaben abgelehnt wurde, weil es zu massiv war. Die Bauherren speckten es ab, doch 2015 beschloss der Stadtrat einen Bebauungsplan und verhängte eine Veränderungssperre für den Bereich. Das Bauvorhaben der Dumans war ausgebremst, bis 2017 der Bebauungsplan aufgehoben wurde. Seitdem hatten die Dumans schon zwei positive Bauvorbescheide in Händen – im Einvernehmen mit der Stadt. Dass im Bauantrag jetzt die geforderte Fassadengliederung zum Stadtgarten hin, wo viel Geld investiert wurde, fehlt, stößt wiederum einigen Stadträten sauer auf.
Stadträte wollen Schreiben des Landratsamts sehen
Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sieht dadurch aber das Ortsbild nicht beeinträchtigt und auch sonst keinen Ablehnungsgrund nach dem Baurecht. Das deckt sich mit der Argumentation der Unterstützer Dumans im Stadtrat: der FWG und der Fraktionsgemeinschaft, zu der Duman gehört. Sie monierten zudem, dass die Verwaltung das Schreiben des Landratsamtes den Stadträten bislang nicht vorgelegt hat. Das zeugt tatsächlich nicht gerade von Transparenz und war zudem unnötig. Stadt und Landratsamt waren in Bausachen schließlich schon öfter unterschiedlicher Meinung. Jetzt soll sich der Stadtrat noch einmal mit der Sache befassen. Egal, wie dieser entscheidet, wird das Landratsamt die Baugenehmigung wohl erteilen.
Bauherren könnten aber auch Dinge tun, zu denen sie nicht ausdrücklich verpflichtet sind – gerade oder besonders dann, wenn sie selbst Stadtrat sind.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Um den Duman-Bau in Aichach wird weiter gestritten