Wegen Corona-Krise: Bestattungen nur noch im Ausnahmefall
Das Landratsamt erlässt strenge Auflagen für das Wittelsbacher Land. Die Trauerfeier darf nur im engsten Kreis stattfinden. Alle Türen müssen offen bleiben.
Für Bestattungen gelten im Landkreis seit Montagmorgen strenge Auflagen. Das Landratsamt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach sollen Bestattungen von Urnen verschoben werden. Urnen- und Erdbestattungen sind ausnahmsweise nur unter mehreren Voraussetzungen erlaubt: So darf die Trauergesellschaft nur im engsten Familienkreis stattfinden, maximal 15 Personen dürfen teilnehmen – ohne Bestattungsdienst, Pfarrer oder Pastor.
Bestattungstermine dürfen nicht veröffentlicht werden
Rosenkranzgebete dürfen nicht abgehalten, Bestattungstermine nicht öffentlich bekanntgemacht werden. Menschen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht teilnehmen. Anwesende müssen mindestens anderthalb Meter Abstand zueinander halten. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind nur zulässig, wenn Teilnehmer den Mindestabstand zueinander einhalten. Türen – insbesondere zu Friedhof, Leichenhaus, Trauerhalle – müssen während der Bestattung offenbleiben.
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