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Streitfall
11.07.2018

Wird Augsburgs Flughafen-Gastronomie Fall fürs Gericht?

Ärger gibt es am Augsburger Flughafen mit der Gastronomie. Tagsüber gibt es dort derzeit nicht einmal einen Kaffee.
Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

Der Betreiber kündigt Klage an, weil Konzession für die Bewirtung tagsüber strittig ist. Zu dem Zeitpunkt ist der Geschäftsführer jedoch schon ein anderer.

Die Partys laufen richtig gut. Wenn am Augsburger Flughafen auf der Dachterrasse der Gastronomie gefeiert wird, kommen viele Gäste. Doch während sie Spaß haben, ärgern sich andere. Aus der Nachbarschaft gibt es stets Beschwerden. Die Feier-Saison ist zwar für heuer gelaufen. Der Ärger aber hält an.

Die Events unter freiem Himmel laufen, wie das Stadlfest eines Burschenvereins, über die Kommune. In diesem Fall ist das Affing. Diese muss mit Auflagen die Bedürfnisse von Anwohnern, die Ansprüche der Veranstalter und die Sicherheit der Besucher unter einen Hut bringen. Anspruchsvoll, denn im Fughafennahen Ortsteil Mühlhausen werden die Partys, die seit Mitte Mai gelaufen sind, sehr kritisch gesehen. Zehn Anwohner beschwerten regelmäßig vor allem über Lärmbelästigung. Bürgermeister Markus Winklhofer ist deshalb nicht traurig, dass der Betreiber die Party-Saison für dieses Jahr beendet hat. Er betont zwar, dass eine Versachlichung des Themas mit den Anwohnern gelungen sei. Bis zuletzt aber waren diese unzufrieden. Dabei hatte die Gemeinde schon die Höchstzahl der Gäste von 600 im vergangenen Jahr auf heuer 400 begrenzt und die Auflagen zuletzt verschärft. Insgesamt bezeichnet der Bürgermeister die Zusammenarbeit mit dem Betreiber, der FokusF Event Marketing und Management GmbH, als gut und sachlich. Dennoch habe diese gegen Auflagen verstoßen. So sollte sie die Anwohner vor einem Event informieren, eine Hotline-Nummer hinterlassen und nach 22 Uhr den Lärm drosseln. Das hat zum Teil nicht geklappt. Winklhofer: „Das hat von unserer Seite Konsequenzen.“ Er kündigt Zwangsgelder von 100 oder 200 Euro pro Verstoß an.

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