In zwei Verhandlungen am Aichacher Amtsgericht mussten sich am Dienstag zuerst eine Ehefrau und dann ihr Ehemann verantworten. Sie besaß ein kleines pornografisches Bild, dass ihr Mann ihr geschickt hatte. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen deutlich schwerer. Beide versuchen es in ihren Aussagen erst mit Ausreden, wie die Inhalte auf ihre Telefone gekommen seien und was diese zu bedeuten hätten.
Zuerst verhandelte das Schöffengericht den Fall der 28-jährigen Ehefrau aus dem Landkreisnorden, die einen Sticker von einem Kind mit entblößten Genitalien auf ihrem Handy gespeichert hatte. Bekannt war, dass die Angeklagte diesen Sticker von ihrem Mann geschickt bekommen hatte. Die Ausrede der iranischen Staatsbürgerin: Sie habe nicht gewusst, dass das pornografisch sei und ihr Mann habe ihr damit nur das Elend der afghanischen Flüchtlingskinder im Iran aufzeigen wollen.
Richterin: „Bei solchen Bildern hört mein Humor auf“
Richterin Grosse entgegnete: „Elend sehe ich da nicht. Da ist ein Kind mit einer Kippe im Mund und der Penis hängt raus.“ Auf Nachfrage von Staatsanwalt Maximilian Klein wollte die Angeklagte die gleiche Geschichte erneut erzählen, als Grosse unterbrach: „Herr Anwalt, ich unterbreche die Verhandlung jetzt fünf Minuten, reden Sie mit Ihrer Mandantin und ziehen Sie ihren Kopf aus der Schlinge. Bei solchen Bildern hört mein Humor auf.“
Nach der Verhandlungspause übernahm der Verteidiger der Angeklagten, Nikolaus Thoma, das Wort und verwies auf den anderen Kulturkreis, aus dem die Angeklagte stammt. Im Iran sei so etwas normal. Kinderpornografie sei nicht gleichzusetzen mit Nacktheit. An dieser Stelle unterbrach ihn Richterin Grosse: „Ich kürze das Ganze hier ab. Das ist Kinderpornografie, und zwar dermaßen geschmacklos.“ Die Angeklagte gab an, dass es ein gewaltiges Missverständnis sei und sie nicht gewusst habe, dass das in Deutschland so schlimm sei. Es täte ihr leid, dass sie solche Unannehmlichkeiten bereitet habe.
Amtsgericht Aichach: Angeklagte zu Freiheitsstrafe verurteilt
In seinem Plädoyer sah Staatsanwalt Klein den Tatvorwurf bestätigt. Seine Forderung: sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 80 Stunden Hilfsdienste. Verteidiger Thoma hielt das für den falschen Ansatz: Er beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage oder im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe von maximal 50 Tagessätzen, um eine geplante Einbürgerung nicht zu gefährden. Richterin Grosse verurteilte die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten und 80 Sozialstunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der Anschlussverhandlung musste sich der 35-jährige Ehemann wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten und des sexuellen Missbrauchs an seinem Sohn ohne Körperkontakt verantworten. Staatsanwalt Klein legte ihm den Besitz und das Hochladen eines kinderpornografischen Videos auf der Social-Media-Plattform Instagram sowie das Versenden des Stickers an seine Ehefrau zur Last. Zusätzlich habe er ein Video von seinem dreijährigen Sohn gemacht und diesen dazu aufgefordert, an dessen erigiertem Glied zu manipulieren.
Angeklagter versucht es mit fadenscheiniger Ausrede
Bei seiner Aussage versuchte er den ersten Vorwurf mit seinem Zustand nach einer Corona-Impfung zu erklären. Er sei ganz benebelt gewesen und habe nicht gewusst, was er da tue. Richterin Grosse unterbrach ihn sofort: „Haben Sie das mit Ihrer Anwältin besprochen? Das ist jetzt ganz dünnes Eis.“ Nach den mahnenden Worten Grosses gab der Angeklagte an, nicht mehr zu wissen, woher er das Video habe. Er habe es aber auf Instagram hochgeladen, ohne zu wissen, was der Inhalt war. Nach einer Warnung von Instagram habe er dann erst realisiert, worum es sich handelte und das Video sofort gelöscht.
Bei dem Sticker habe er etwas anderes aussagen wollen. Das Kind fasst sich dort an den Kopf. Er habe das als „oh nein“ interpretiert und lustig gefunden. Deshalb habe er es seiner Frau geschickt, als diese mit ihm einkaufen gehen wollte. Über den Dolmetscher gab er an: “Hätte ich gewusst, dass das strafbar ist, dann hätte ich das nie verschickt und sofort gelöscht.“
Angeklagter: Nacktvideo von seinem Sohn sei aus medizinischen Gründen entstanden
Zu dem Video von seinem Sohn gab er an, es nur gemacht zu haben, weil sein Sohn auf der Toilette Probleme mit seinem Penis gehabt hätte. Wegen der Sprachbarriere sei es ihm nicht möglich, den Ärzten alles genau zu beschreiben. Die Dialoge aus dem Video, die Richterin Grosse verlas, zeichneten jedoch ein anderes Bild. Danach gab der Angeklagte zu, dass es so verlaufen sei, aber missinterpretiert worden sei. Grosse entgegnete trocken: „Dann haben sie Pech, da gibt es nämlich nichts zu interpretieren.“
Staatsanwalt Klein würdigte in seinem Abschlussplädoyer zwar, dass der Angeklagte noch keine Vorstrafen hatte, hielt dessen Teilgeständnis aber für wertlos. Deshalb seine Forderung: Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1800 Euro Geldauflage. Verteidigerin Carina Grübl räumte die ersten beiden Anklagepunkte zwar ein, sah in dem Video aber keine strafbare Handlung. Die Strafe legte sie ins Ermessen des Gerichts. Grosse schloss sich auch hier weitestgehend Staatsanwalt Klein an und verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung von 1500 Euro an die Hilfsorganisation Bunter Kreis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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