Ein schwäbischer Landkreis klagt gegen einen anderen: Der Kreis Aichach-Friedberg hatte für einen Jugendlichen Jugendhilfeleistungen erbracht, hielt dafür aber eigentlich den Landkreis Günzburg für zuständig. Deshalb sollte es am Verwaltungsgericht Augsburg zu einer Verhandlung kommen: Wie das Landratsamt Aichach-Friedberg auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, habe das Günzburger Landratsamt die Erstattung der Kosten zunächst abgelehnt. „Deshalb haben wir die Klage eingereicht“, heißt es beim Landratsamt in Aichach. Zu einer Verhandlung kam es aber gar nicht erst.
Aichach-Friedberg/Günzburg
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