Abschalten, Entspannen, Kiffen. Das gehört für Konsumentinnen und Konsumenten von Marihuana oft zusammen. Denn die Droge kann beruhigend wirken. Das Cannabisgesetz erlaubt seit April 2024 den privaten Konsum und Anbau von Cannabis in geringen Mengen. Was erlaubt ist und was nicht, scheint aber nicht allen Menschen klar zu sein. Erwachsene dürfen eine bestimmte Menge besitzen und rauchen. Für Minderjährige trifft das nicht zu. Jegliche Weitergabe von Cannabis an Minderjährige ist strafbar. Deswegen stand eine 46-jährige Aichacherin in Aichach vor Gericht. Sie soll im Mai vergangenen Jahres mit ihrem damals 15-jährigen Sohn und dessen 17-jährigem Freund gekifft haben. Ihr Sohn war ebenfalls angeklagt. Die Verhandlung fand vor dem Jugendgericht statt.
Aichach
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