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Aichach: "Schwarzfahren" als Ordnungswidrigkeit: Entlastet das die Justiz?

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"Schwarzfahren" als Ordnungswidrigkeit: Entlastet das die Justiz?

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    Das Fahren ohne Fahrschein ist in Deutschland seit dem Jahr 1935 eine Straftat. Dies könnte sich bald andern.
    Das Fahren ohne Fahrschein ist in Deutschland seit dem Jahr 1935 eine Straftat. Dies könnte sich bald andern. Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild)

    Häufig wird das Fahren ohne Fahrschein als Kavaliersdelikt heruntergespielt. Die Zahl der Personen, die ohne Ticket im ÖPNV unterwegs ist, ist jedoch keineswegs klein. Immer wieder landen solche Fälle vor Gericht, so auch am Amtsgericht Aichach. Um die Justiz zu entlasten, gibt es Pläne, das Fahren ohne gültigen Fahrschein nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Doch nicht alle halten das für sinnvoll. 

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