Ein Fund im Archiv könnte der Gemeinde Baar einen unerwarteten Geldsegen bescheren: Zufällig sind seit Langem gesuchte Unterlagen aufgetaucht. Die Verwaltung benötigt sie, um Kompensationsleistungen für die Baumaßnahmen am Postweg, am Försterberg und an der Aichacher Straße nach dem Außerkrafttreten der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) zu beantragen.
Immer und immer wieder war in Sitzungen des Gemeinderats und in Bürgerversammlungen die Forderung laut geworden, nach ebendiesen Unterlagen zu suchen. Doch die Suche blieb bislang erfolglos. Nun tauchte der Ordner zufällig auf – an einer Stelle, an der eigentlich gar keine Ordner stehen, erklärt Baars Bürgermeister Roman Pekis auf Rückfrage. Wie viel Geld die Gemeinde nun als Kompensation bekommen kann, ist noch unklar.
Freistaat entschädigt Gemeinden wie Baar für entgangene Strabs-Zahlungen
Seit Anfang 2018 werden in Bayern keine Straßenausbaubeiträge von Grundstückseigentümern für die Sanierung von Straßen, Wegen oder Beleuchtung mehr erhoben. Der Freistaat entschädigt die Gemeinden für die verloren gegangenen Einnahmen – 2021 beispielsweise betrugen die Kompensationszahlungen 135 Millionen Euro für ganz Bayern. Baar hatte eine sogenannte Straßenausbaubeitragssatzung, die fälligen Beiträge der Anlieger wurden aber nicht abgerechnet. Jetzt kann die Kommune nachträglich Kompensation beantragen.
Ums Geld war es auch im nicht öffentlichen Teil der Mai-Sitzung gegangen. Vergeben wurden vier Aufträge im Rahmen der Sanierung der Grundschule: Rund 35.000 Euro werden die Lüftungsarbeiten kosten. Für 24.000 Euro wurden die Fliesenarbeiten vergeben, für über 9000 Euro die Sanitärtrennwände. Knapp 12.000 Euro fallen für die Brandmeldeanlage an.
Gemeinderat vergibt mehrere Aufträge zur Sanierung der Grundschule Baar
Während des Starkregenereignisses vom ersten Juni-Wochenende, bei dem auch die Schule betroffen gewesen war, lief Wasser in den Heizungsraum. Es ging jedoch nur ein Bauteil kaputt, das weniger als 200 Euro koste, erklärte Peter Fesenmeir von der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes. Nun werden noch Trocknungsgeräte benötigt.
Kostenersatz bei Feuerwehr-Einsätzen Einstimmig beschlossen die Räte neue Vorgaben für den Aufwendungs- und Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Baar. Für Einsätze, die unmittelbar mit der Rettung und Bergung von Menschen oder Tieren zu tun haben, wird kein Kostenersatz fällig. Für Hilfeleistungen, die über die Pflichtaufgaben hinausgehen, oder für die Überlassung von Geräten hingegen schon. Kalkuliert wurden neue Kostensätze für Kilometer- und Einsatzkosten sowie für Kosten, die anfallen, wenn weitere Feuerwehrausrüstung genutzt wird.
Geschenkkörbe bei Geburtstagen oder Ehejubiläen dürfen mehr kosten
Geschenke für Jubilare Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, für Geschenke für Jubilare künftig tiefer in die Tasche zu greifen. Die Wertigkeit der Geschenkkörbe bei Alters- und Ehejubiläen soll erhöht werden. Künftig dürfen die Geschenkkörbe zum runden Geburtstag zehn Euro mehr kosten.