Es werden noch einige Tage ins Land ziehen, ehe nördlich der Bergstraße in Hollenbach Baumaschinen zum Einsatz kommen werden. Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung am Donnerstag ausführlich mit diesem Bebauungsplan und der fünften Änderung des seit 2015 gültigen Flächennutzungsplanes, die in diesem Zusammenhang notwendig ist. Nun können sich Interessierte zu diesem Vorhaben äußern, ebenso wie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange. Danach hat erneut der Gemeinderat das Wort.
Die Hälfte der Ratsmitglieder ist erst seit Anfang Mai im Amt und hat damit wenig Erfahrung, was bei einer Bauleitplanung alles zu beachten ist. Darum lieferte Stephan Fritz, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner aus Friedberg, einige grundsätzliche Überlegungen. Der Diplom-Ingenieur begleitete schon einige Vorhaben in der Gemeinde fachlich. In diesem Gebiet werden einmal Einfamilienhäuser erlaubt sein und ebenso Doppelhäuser, wenngleich Bürgermeister Franz-Xaver Ziegler mitteilte, dass an dieser Form des Wohnens in seiner bisherigen Amtszeit noch kein Interesse bestand. Auf dem 11.000 Quadratmeter großen Gelände sind acht Parzellen geplant.
Bebauungsplan: Bepflanzung und Bodenschutz stehen im Fokus
Tanja Pfaffenzeller wollte wissen, warum Bäume direkt an der Straße erlaubt sein sollen. Ihr Argument: Auf diese Weise werde die Straße sehr eng. Darauf entgegnete Ziegler: „Es hängt davon ab, was man pflanzt.“ Man wolle einen Mittelweg finden, den könne man in Form von Säulenbäumen beschreiten. Es wird ein allgemeines Wohngebiet entstehen, in dem zwei Vollgeschosse erlaubt sind, dazu eine Wandhöhe von 6,50 Metern und eine Firsthöhe von 9 Metern.
Bei den bereits eingegangenen Stellungnahmen wurde deutlich, dass nun dem Bodenschutz erhöhte Aufmerksamkeit zukommt. Die Vorgaben seien sehr hoch. Es handelt sich hier um einen guten Ackerboden, hieß es. Ein Bodenschutzkonzept muss erstellt werden. Diverse Aspekte werden im Rahmen der Erschließungsplanung noch im Detail erörtert. Auf jedem Baugrundstück wird eine Zisterne mit einem Volumen von mindestens drei Kubikmeter zur Pflicht.
Einverstanden erklärte sich der Gemeinderat mit einer Voranfrage, die dem Kirchfeld in Schönbach galt. Es ging dabei um den Ausbau eines Dachgeschosses in einer Garage. Bürgermeister Ziegler sprach von einer „Aufwertung der Siedlung“. Außerdem erklärte er: „Wichtig ist mir, dass die Nachbarn einverstanden sind.“ Michael Haas, der Zweite Bürgermeister, stimmte ihm zu. In der Hauptstraße in Hollenbach kann ein Einfamilienhaus errichtet werden. Bei diesem Thema durfte sich Tobias Stark als persönlich Betroffener weder an der Debatte noch an der Abstimmung beteiligen.
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