An jenem schicksalshaften Oktobermorgen 2023 war es dunkel und neblig, als ein damals 39-Jähriger mit dem Auto zwischen Großhausen und Kühbach unterwegs war. Er übersah dabei einen E-Scooter-Fahrer und erfasste ihn mit seinem Auto. Der 21-Jährige erlag wenig später seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus. Die Ermittlungen zum Unfallhergang nahmen viele Monate in Anspruch. Am Mittwoch stand der Autofahrer nun vor dem Aichacher Amtsgericht. Er war wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt. Der heute 41-Jährige hatte nicht nur Drogen im Blut, sondern auch einen Fake-Urin-Beutel dabei. Ein solcher enthält synthetisch hergestellten Urin, der bei einem Test keine Spuren von Drogenmissbrauch aufweisen würde.
Trotz der schlechten Sichtverhältnisse war der Angeklagte mit mindestens 106 Kilometern pro Stunde auf der Ortsverbindungsstraße unterwegs. Zu diesem Resultat kam ein Gutachter. Mit dieser Geschwindigkeit kollidierte er nach einer Kuppe mit dem E-Scooter-Fahrer, der in der gleichen Richtung wie er unterwegs war.
Ein Zeuge leistet nach dem E-Scooter-Unfall Erste Hilfe
Ein Zeuge, der in die Gegenrichtung fuhr, hatte bei der Polizei ausgesagt, dass er zuerst ein kleines helles Licht auf der Straße gesehen habe und dann den 21-Jährigen. Er sei mit dem E-Scooter in grauer Kleidung, ohne Warnweste und Helm unterwegs gewesen. Unmittelbar danach kam ihm das Auto entgegen. Es sei definitiv nicht gerast, lautete der Eindruck des Zeugen. Weil er befürchtet hatte, dass der Autofahrer den 21-Jährigen übersehen könnte, blickte er in den Rückspiegel. Er sah keine Bremslichter und keine Ausweichbewegung, hörte dafür aber einen lauten Knall. Als Ersthelfer versuchte der Zeuge, dem 21-Jährigen noch zu helfen. Der Autofahrer sei „relativ apathisch“ daneben gestanden. „Sehr ruhig, fast schon kühl“, hatte er auch auf den Polizeibeamten am Unfallort gewirkt.
Nach dem Unfall stimmte der Angeklagte einem freiwilligen Alkohol- und Drogentest zu. Dabei kam heraus, dass er Amphetamine und Marihuana im Blut hatte. Bei der Verhandlung gab der 41-Jährige zu, dass er zwei Tage vorher „drei bis vier Nasen“ Amphetamine genommen und ein paar Joints geraucht habe. Auch den Unfallhergang räumte er ein.
Das mache sein Mandant allein schon deshalb, um den Angehörigen unnötiges Leid zu ersparen, führte Verteidiger Günter Gollmann aus. Der 41-Jährige hat Kontakt zur Mutter des 21-Jährigen aufgenommen und sich bei ihr entschuldigt. Auch er selbst leidet noch heute unter den Folgen des Unfalls. „Er hat erhebliche psychische Probleme“, erklärte sein Anwalt. Nachdem ihm sein Führerschein abgenommen wurde, verlor er auch seine Arbeit. Rund ein Jahr lang war der Unfallfahrer danach arbeitslos.
Der Unfallfahrer entschuldigt sich bei der Mutter des Unfallopfers
Der Gutachter hatte sich intensiv mit der Frage beschäftigt, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Sein Fazit: Mit einer Geschwindigkeit von 90 Kilometern pro Stunde wäre das bei einer guten Reaktion der Fall gewesen. Den E-Scooter-Fahrer hätte der Angeklagte erst ab einer Entfernung von etwa 40 Metern als Person erkennen können.
Staatsanwältin Annalena Schröder rechnete dem 41-Jährigen hoch an, dass er den Kontakt zur Mutter gesucht und sich entschuldigt hatte: „Man hat schon gemerkt, dass Sie die Tat sehr bereuen.“ Auch sein Geständnis wertete sie für ihn. Es gehe aber nicht nur um fahrlässige Tötung, sondern er habe auch Drogen im Blut und einen Fake-Urin-Beutel im Auto gehabt. Sie plädierte für eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie weiteren zwölf Monaten Führerscheinsperre.
Dem schloss sich auch der Anwalt der Mutter an, die als Nebenklägerin auftrat. Schon aus Gründen der Generalprävention müsse eine Haftstrafe verhängt werden, sagte er. Verteidiger Gollmann konnte das nicht verstehen: „Müssen wir jemanden einsperren, der komplett reuig ist?“ Er wies auf die unglücklichen Umstände hin, die an dem Morgen geherrscht hatten. Gollmann sprach sich für eine Bewährungsstraße bis zu zwölf Monate und eine mehrmonatige Führerscheinsperre aus.
Richter Axel Hellriegel ging davon aus, dass die Folgen der Intoxikation durch die Drogen etwas mit dem Unfall zu tun hatten. Er sah einerseits das extrem gefährliche Verhalten des Angeklagten, andererseits aber auch die unglückliche Situation, „in die man nicht kommen möchte“. Eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten hielt er für zu hoch. Als strafmildernd berücksichtigte Hellriegel sowohl die unglücklichen Umstände als auch das Geständnis des 41-Jährigen. Der Richter verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Der Führerschein ist weitere zwölf Monate gesperrt.
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