Kann man einen Geldfund von 4500 einfach vergessen? Das war eine Kernfrage im Prozess gegen einen 64-Jährigen am Amtsgericht Aichach. Der Mann musste sich wegen Fundunterschlagung verantworten. In einer Bank in Friedberg hatte der Angeklagte einen liegengelassenen Stoffbeutel gefunden, in dem sich eine Geldbörse mit 4500 Euro befand. Staatsanwältin Laura Wittich warf ihm vor, den Fund nicht ordnungsgemäß abgegeben, sondern für sich behalten zu haben.
Der Angeklagte erklärte, er habe für die Baufirma seiner Schwester morgens Kontoauszüge aus dem Drucker der noch geschlossenen Bank abholen wollen. Dabei habe er den Stoffbeutel mit dem Portemonnaie entdeckt. Er habe die Tasche noch am selben Tag bei der dann geöffneten Bank oder der Polizei abgeben wollen. Aufgrund unvorhergesehener Probleme auf einer Baustelle sei er jedoch stark eingebunden gewesen. Auf dem Rückweg habe eine Panne am Baustellenfahrzeug seine Pläne weiter verzögert. Beim Abstellen des Fahrzeugs habe er schließlich vergessen, den Beutel mitzunehmen.
4500 Euro in der Bank gefunden: Bleib das Geld wochenlang im Auto liegen?
Dieser blieb dort nach seinen Angaben rund drei Wochen liegen, bis die Polizei telefonisch zur Vernehmung vorlud. Erst da sei ihm wieder eingefallen, dass sich das Geld im Fahrzeug befand. Es sei keinesfalls seine Absicht gewesen, es für sich zu behalten. „Es tut mir furchtbar leid, ich habe es aufgrund der überraschenden Ereignisse an diesem Tag einfach vergessen“, sagte der Angeklagte.
Ein als Zeuge vernommener Polizeibeamter berichtete, der Eigentümer des Geldes habe beim Versuch, den Betrag am Geldautomaten einzuzahlen, festgestellt, dass seine EC-Karte fehlte. Er wollte sie holen, vergaß die Tasche - und als er etwa eine halbe Stunde später zurückkehrte, war der Beutel verschwunden, woraufhin er Anzeige erstattete. Anhand der Videoaufzeichnungen der Bank konnte der Angeklagte identifiziert werden. Bei der Auswertung fiel zudem auf, dass sich der 64-Jährige – entgegen seiner späteren Aussage gegenüber der Polizei – den Inhalt der Geldbörse angesehen hatte. Erst nachdem ihm konkret der Vorwurf der Unterschlagung gemacht worden war, brachte er schließlich das Geld zur Polizei.
Verteidiger Peter Herzog sah den Tatbestand in seinem Plädoyer nicht als erfüllt an und beantragte einen Freispruch. Es fehle an der Zueignungsabsicht, da sein Mandant das Geld nicht habe behalten wollen, sondern es im Fahrzeug vergessen habe. Erst durch den Anruf der Polizei sei ihm der Ablageort wieder eingefallen..
Richter verhängt 10.500 Euro Strafe für Unterschlagung
Staatsanwältin Wittich hielt diese Darstellung für eine Schutzbehauptung. Zulasten des Angeklagten wertete sie zudem den hohen Schaden, der entstanden wäre, wenn der Fund nicht entdeckt worden wäre. Sie beantragte daher eine Geldstrafe von 11.200 Euro.
Richter Axel Hellriegel verurteilte den Angeklagten zu einer Strafe von 10.500 Euro. In der Urteilsbegründung führte er aus, man könne „nicht in den Kopf des Angeklagten blicken und sicher wissen, was er konkret dachte und beabsichtigte“. Die Indizien sprächen jedoch dafür, dass der Mann das Geld behalten wollte. Er habe den Fund an sich genommen und nicht gemeldet.
Prozess: Kann man 4500 Euro einfach so vergessen?
Auch seine widersprüchlichen Angaben gegenüber der Polizei darüber, wann er Kenntnis von der Höhe des Geldbetrags erlangt habe, sprächen gegen ihn. Der Fund eines derart hohen Betrags bleibe im Gedächtnis – auch bei einem älteren Menschen. Eine erhebliche Strafmilderung wegen eines aufrichtigen Geständnisses habe das Gericht nicht gewähren können, da der Angeklagte ein solches verweigert habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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