Östlich vom Wohnhaus der Eltern will ein Sainbacher ein Einfamilienhaus bauen. Weil das Grundstück im Außenbereich liegt, ist dafür laut Mitteilung des Landratsamtes entweder ein Bebauungsplan oder eine Einbeziehungssatzung notwendig. Anders als in Kühbach, wo ein ähnlicher Antrag für eine entsprechende Satzung kürzlich kontrovers diskutiert worden war, stimmte der Inchenhofener Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag der Satzung zu.
Inchenhofen
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