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Lastwagenfahrer unter Drogen: Gericht in Aichach verhängt Bewährungsstrafe

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Lastwagenfahrer unter Drogen und Alkohol in Unfälle verwickelt

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    Ein Lastwagenfahrer saß nach Überzeugung des Aichacher Amtsgerichts unter Drogeneinfluss am Steuer und war in mehrere Unfälle verwickelt.
    Ein Lastwagenfahrer saß nach Überzeugung des Aichacher Amtsgerichts unter Drogeneinfluss am Steuer und war in mehrere Unfälle verwickelt. Foto: Stephan Fricke, dpa (Symbolbild)

    Dem Lastwagenfahrer, der als Zeuge vor Gericht aussagt, ist der Schock noch anzumerken: Im Juni 2024 hat er gerade noch so einen Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Lastwagen verhindert. Zu einer Berührung der beiden Fahrzeuge und einem entsprechenden Schaden kam es dennoch. Der entgegenkommende Lastwagen war kurze Zeit später am selben Tag in Aindling an einem weiteren Unfall beteiligt, bei dem eine Frau schwer verletzt wurde. Ein 39-Jähriger stand jetzt wegen dieser beiden Unfälle und einem weiteren, der glimpflich ausging, in Aichach vor Gericht. Bei den Unfällen soll er unter dem Einfluss von Drogen, teils auch von Alkohol gestanden haben.

    Der Unfall bei Rehling am 26. Juni gegen Mittag ging noch vergleichsweise gut aus. Der Lastwagenfahrer schilderte, wie ihm ein Lastwagen in einer lang gezogenen Linkskurve bei Sägmühl entgegenkam. „Der kam immer weiter auf meine Seite“, so der Zeuge. Er habe einen Frontalzusammenstoß nur dadurch verhindern können, dass er das Lenkrad herumgerissen und knapp an einer Laterne vorbei auf den Gehweg ausgewichen sei. Zu einem „Spiegelklatscher“ kam es dennoch.

    Unfallspuren passen zum Lastwagen des Angeklagten

    Der andere Fahrer fuhr einfach weiter. Tags darauf, als er von dem Unfall in Aindling in der Zeitung las, sei ihm der Gedanke gekommen, dass es sich um den gleichen Lastwagen handeln könnte. Die Polizei stellte später fest, dass ein an der Unfallstelle gefundenes Spiegelgehäuse genau zu dem Lastwagen passte, der den Unfall in Aindling hatte.

    Dieser Unfall hatte weitaus schlimmere Folgen. Verschuldet hatte ihn nicht der Lastwagenfahrer, sondern ein Autofahrer. Der 84-Jährige bog von der Hauptstraße sehr langsam nach links auf den Marktplatz ein. Der von Todtenweis her kommende Lastwagenfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei der Kollision wurde das Auto gegen einen Linienbus geschoben, der gerade am Marktplatz stand. Der Autofahrer wurde leicht, seine Ehefrau auf dem Beifahrersitz schwer verletzt. Zwei Wochen lag die Frau im Krankenhaus. Sie habe heute noch schlimme Schmerzen, sagte die Frau, die kurz vor dem Unfall eine Hüft-Operation hatte.

    Der Busfahrer leistete nach dem Unfall Erste Hilfe. Wie schnell der Lastwagen gefahren ist, konnte er als Zeuge nicht einschätzen. Tempo 50, das dort erlaubt ist, sei angesichts der Verkehrssituation zu schnell, sagte er.

    Beim Unfall bei Rehling soll ein anderer gefahren sein

    Dass er an dem Unfall in Aindling beteiligt war, gab der Angeklagte über seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Daniela Rose, zu. Ebenso, dass er dabei unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand. Laut Anklage hatte er 1,34 Promille Alkohol im Blut, etwa 2,4 Nanogramm pro Milliliter des Cannabis-Wirkstoffs THC und eine geringe Menge Benzodiazipine – Wirkstoffe, die in Beruhigungsmitteln enthalten sind.

    Bei dem Unfall in Rehling sei allerdings nicht der Angeklagte am Steuer gesessen, so die Anwältin. Nach einer Firmenfeier am Vorabend, bei der Alkohol getrunken und Cannabis konsumiert hatte, habe er einen Mitarbeiter gebeten, die Fahrt zu übernehmen. Dieser habe dann den Unfall gebaut – mit der Fahrerkarte des Angeklagten im Fahrtenschreiber. Nach dem Unfall habe der Mitarbeiter den Lastwagen abgestellt und ihn angerufen. Er selbst habe sich zu dem Lkw fahren lassen und die Fahrt fortgesetzt – bis zu dem Unfall in Aindling. „Es tut ihm sehr leid, betrunken gefahren zu sein“, so die Anwältin. Ihr Mandant habe sich sofort danach zu einem Abstinenzprogramm angemeldet, das er vor Kurzem abgeschlossen habe.

    Staatsanwältin und Verteidigerin liegen weit auseinander

    Während Staatsanwältin Weinig in der Anklage davon ausging, dass der Lastwagen in Aindling zu schnell war, bestritt das die Verteidigerin. Der Fahrtenschreiber habe Tempo 54 festgehalten. Richter Axel Hellriegel betonte jedoch: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gelte unter optimalen Bedingungen. Fahren dürfe man stets nur so schnell, dass man innerhalb des Sichtfeldes anhalten kann.

    Dass bei dem Unfall in Rehling ein anderer gefahren sei, hielt Staatsanwältin Weinig für eine Schutzbehauptung. Auch Richter Hellriegel war überzeugt, dass der Angeklagte gefahren sei. Hellriegel blieb in seinem Urteil mit einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, unter ihrer Forderung von zwölf Monaten. Die Verteidigerin hatte nur für den Unfall in Aindling auf eine Geldstrafe plädiert. Der Angeklagte muss außerdem 5000 Euro als Auflage an das Bayerische Rote Kreuz zahlen. Für seine Fahrerlaubnis gilt eine Sperre von weiteren zehn Monaten.

    Ein dritter Unfall, ein „Spiegelklatscher“ mit einem entgegenkommenden Lastwagen auf einer schmalen Straße bei Igenhausen, spielte vor Gericht keine große Rolle mehr. In diesem Anklagepunkt sprach Hellriegel den Angeklagten frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Gericht geht der Angeklagte in Berufung.

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