Wer die Frist beim Bauzwang verlängern will, muss künftig zahlen
Bauherren, die vom Markt Pöttmes einen Bauplatz kaufen und den Bauzwang nicht fristgerecht einhalten, können eine Verlängerung beantragen. Das kostet aber künftig Geld.
Der Pöttmeser Marktgemeinderat hat eine Änderung für Bauherren beschlossen. Verkauft die Marktgemeinde einen Bauplatz, wird im Kaufvertrag in der Regel ein Bauzwang innerhalb von fünf Jahren vereinbart. Wer es nicht rechtzeitig schafft, muss eine Verlängerung beantragen. Die Gemeinde entscheidet dann, ob sie einer Verlängerung zustimmt oder das Grundstück zum einstigen Verkaufspreis zurücknimmt. Künftig kostet der Antrag auf Verlängerung aber etwas.
Die Gemeinde verlangt künftig eine Bearbeitungsgebühr von 250 Euro für die Verlängerung des Bauzwangs. Die Entscheidung über die Verlängerung behält sich aber weiterhin der Marktgemeinderat vor. Eine Verlängerung soll für ein Jahr gelten.
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