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Prozess am Amtsgericht Aichach: Streit über Autokauf endet in Körperverletzung.

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Mann (43) schlägt Onkel wegen über 26 Jahre altem Auto

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    Ein 43-Jähriger ist vor dem Schöffengericht Aichach wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
    Ein 43-Jähriger ist vor dem Schöffengericht Aichach wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Foto: Katja Röderer (Archivbild)

    Das Schöffengericht Aichach hat einen 43-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Onkel im Herbst 2024 mit der Faust und seinem Motorradhelm geschlagen sowie mit dem Tode bedroht und beleidigt zu haben. Vor Gericht zeigte der Angeklagte Reue – eine Entschuldigung wollte der Onkel aber nicht akzeptieren.

    Angeklagt war der gebürtige Augsburger vor dem Schöffengericht wegen räuberischer Erpressung in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. Laut Anklage soll er von seinem Onkel die Herausgabe des Autos seines 1999 verstorbenen Vaters verlangt und ihm den Tod angedroht haben, falls dies nicht passiere.

    Angeklagter zeigt sich geständig und versucht, sich zu entschuldigen

    Als der Onkel ihm mitteilte, das Auto nicht mehr zu haben, schlug ihn sein Neffe mit der Faust und später mit seinem Motorradhelm. Das bestätigte der Cousin des Angeklagten im Zeugenstand. Der Onkel trug ein blaues Auge, Prellungen und mehrere Schürfwunden davon und musste im Krankenhaus behandelt werden. Die Tat ereignete sich auf dem Grundstück des Onkels im Süden des Landkreises.

    Der 43-Jährige gestand seinen Gewaltausbruch vor Gericht. Die plötzliche Fahrt zu seinem Onkel begründete er mit der kürzlich erfolgten Trennung von seiner Frau, die jetzt das gemeinsame Auto benutze. Ihm sei deshalb das Auto seines Vaters wieder eingefallen, das sein Onkel lange gefahren sei. Vor der Tat hatte er wegen eines Familienstreits jahrelang keinen Kontakt zu seinem Onkel. Eine Entschuldigung wollte dieser in der Verhandlung nicht akzeptieren. Der 61-Jährige sagte, er habe am Mund Folgeschäden und könne nachts nicht gut schlafen. Er deutete außerdem an, ein Kontaktverbot anzustreben.

    Widersprüchliche Aussagen führen zu Strafminderung

    Weil sich die Aussagen des Onkels und des Angeklagten vor Gericht widersprachen, blieb für Amtsrichter Axel Hellriegel und die zwei Schöffen unklar, ob der Angeklagte wirklich eine Todesdrohung ausgesprochen hatte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung sahen deshalb den Vorwurf der räuberischen Erpressung als nicht erwiesen an. Die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung in Verbindung mit Beleidigung und Bedrohung waren für das Gericht aufgrund des Geständnisses dagegen unstrittig.

    Hellriegel folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 80 Sozialstunden. „Das war keine Bagatelltat, sondern eine erhebliche Körperverletzung“, begründete er das Urteil und fügte hinzu, dass das Verhalten des Angeklagten keine Konfliktlösung gewesen sei. Dieser akzeptierte das Strafmaß. „Das war eine blöde Aktion und ich bedaure sie“, sagte er.

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