Auch in Schiltberg muss aufgrund des Modernisierungsgesetzes des Landtags die Stellplatzsatzung angepasst oder eine neue Satzung verabschiedet werden. Da die aktuelle Satzung der Gemeinde Schiltberg jedoch in einigen Punkten über der künftigen gesetzlichen Obergrenze liegt, wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgeschlagen, die Satzung an die Obergrenzen anzupassen, um ihre Gültigkeit zu wahren. Die neue Regelung sieht pauschal zwei Stellplätze je Wohnung vor.
Über die Ablöse entscheidet der Gemeinderat Schiltberg
Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Ablösesumme für Stellplätze aufgrund der verändernden Preise zur Herstellung und des steigenden Bodengrundrichtwerts künftig nicht mehr auf einen Pauschalbetrag zu fixieren, sondern im Falle eines Ablösevertrags den Gemeinderat über den Betrag beschließen zu lassen.
Beides beschloss der Rat einstimmig. Als Grundlage für die Satzung wird man die bereits verabschiedete Satzung der Gemeinde Kühbach hernehmen.
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