Kinderarzt Martin Hirte und Landrat Stefan Frey diskutieren über Corona
Plus Kinderarzt Dr. Martin Hirte aus Herrsching kritisiert Starnbergs Landrat, weil er für Kinderimpfungen wirbt. Stefan Frey warnt davor, Omikron zu unterschätzen.
Auch das Landratsamt Starnberg hat eine Allgemeinverfügung gegen Corona-Spaziergänge am gestrigen Montag erlassen. Anders als im Landkreis Landsberg richtet sich diese jedoch nicht gegen angemeldete Demonstrationen. Die Allgemeinverfügung, aber auch die Empfehlung von Landrat Stefan Frey (CSU), fünf- bis elfjährige Kinder impfen zu lassen, hat nun den Kinderarzt Dr. Martin Hirte aus Herrsching auf den Plan gerufen. Hirte ist unter anderem als Autor des Buches „Impfen Pro & Contra“ bekannt. Dieses schrieb er schon lange, bevor es Corona gab, und zwar in den 2000er-Jahren. Hirtes Mail leitete der Kauferinger Arzt Rolf Kron auch den Landsberger Landrat Thomas Eichinger (CSU) weiter.
Unangemeldete "Coronaspaziergänge" in Ammerseeregion verboten
Wie im Landkreis Landsberg wurden auch im Landkreis Starnberg in Starnberg, Gauting, Gilching und Herrsching die unangemeldeten Spaziergänge für den gestrigen Montag untersagt. Begründet wurde dies mit dem Gesundheitsschutz und mit dem Hinweis, dass bei nicht angemeldeten Veranstaltungen es nicht möglich sei, Auflagen und Schutzmaßnahmen vorzusehen. Deswegen wandte sich der seit Sommer 2021 pensionierte Herrschinger Kinderarzt Martin Hirte an Landrat Stefan Frey.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.