Startseite
Icon Pfeil nach unten
Ammersee
Icon Pfeil nach unten

Dießen: Neue Dießener Parkgebühren werden ab 1. Februar fällig

Dießen

Neue Dießener Parkgebühren werden ab 1. Februar fällig

    • |
    • |
    Die Einführung von weitergehenden Parkgebühren in Dießen wird ab 1. Februar wirksam.
    Die Einführung von weitergehenden Parkgebühren in Dießen wird ab 1. Februar wirksam. Foto: Gerald Modlinger (Archiv)

    Nun steht fest, ab wann jeden Tag in der Woche in Dießen Parkgebühren bezahlt werden müssen. Wie das Rathaus am Donnerstagnachmittag mitteilte, wird dies ab 1. Februar der Fall sein. Bislang wurden nur Parkgebühren an Wochenenden und Feiertagen für den P+R-Parkplatz am Bahnhof sowie in der Von-Eichendorff-Straße und für das Parken an den Freizeitgeländen in St. Alban und Riederau erhoben.

    Das zugrundeliegende Konzept zur Parkraumbewirtschaftung sieht drei Kategorien vor:

    • Parkplätze ohne zeitliche Beschränkung mit den Optionen Tages-, Monats- oder Jahresticket. Dies sind beispielsweise Pendlerparkplätze oder Parkflächen an den Strandbädern, bei denen man von einer längeren Aufenthaltsdauer ausgeht. Die Gebührenpflicht wird am 1. Februar wirksam

    An manchen Stellen darf maximal drei Stunden geparkt werden

    • Parkplätze mit zeitlicher Beschränkung auf maximal drei Stunden. Hier ist kurzes Parken für kurze Wege oder Aufenthalte, wie zum Beispiel im Rahmen von Arztbesuchen, erwünscht. Dies betrifft also Parkplätze vornehmlich im Ortszentrum oder mit wichtiger Infrastruktur. Durch die Beschränkung soll das Langzeitparken an diesen Stellen vermieden werden. Die Gebührenpflicht besteht ab Aufstellung der Automaten Mitte Februar.

    • Wohnmobilstellplätze mit Höchstparkdauer von drei Tagen. In der Zeit von 0 bis 24 Uhr wird folgende Parkgebühr erhoben: ab dem Zeitpunkt der Zufahrt je Tag und Reisemobil 14,50 Euro. Die Höchstparkdauer wird auf drei Tage (72 Stunden) begrenzt. Die Gebührenpflicht besteht bereits, da hier keine Änderungen vorgenommen wurden.

    Gratis Parken in Dießen mit der „Semmeltaste“

    • Preise: Egal in welcher Zone (Wohnmobilstellplätze ausgenommen) man sich befindet, sind die erten 30 Minuten immer kostenfrei. Bis 60 Minuten zahlt man 50 Cent und für jede weitere Stunde einen Euro. Die Tageshöchstgebühr beträgt sechs Euro. Die Monatskarte kostet 20 Euro, die Jahreskarte 120 Euro. Zu beachten ist, dass für das kostenfreie Kurzzeitparken von bis zu 30 Minuten ebenso ein Ticket am Automaten gezogen und im Auto hinterlegt werden muss. Diesen gebührenfreien Parkschein erhält man über die sogenannte „Semmeltaste“. Das Jahresticket kann über die EasyPark-App mit dem Zonencode 869112 gekauft werden. Beim Erwerb über die Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt, Zimmer 004 EG) ist der Betrag vor Ort bar oder per EC-Karte zu entrichten. Das Jahreticket gilt auch für Parkplätze mit zeitlicher Beschränkung (Höchstparkdauer drei Stunden). Als Nachweis der Parkberechtigung muss dann zwingend zusätzlich gut sichtbar eine Parkscheibe im Fahrzeug hinterlegt werden. Das Jahresticket ist an das Kalenderjahr gebunden.

    Mit der EasyPark-App ist eine minutengenaue Bezahlung über das Smartphone möglich. Der gebührenpflichtige Zeitraum ist täglich von 9 Uhr bis 17 Uhr. Vor Ort sind am Automaten Stunden-, Tages- und Monatsticket erhältlichs. Die praktische Umsetzung und Anwendung beginnt mit der Bewirtschaftung der großen Parkplätze ab 1. Februar. Dies sind die Parkflächen St. Alban Ost und West, Seeweg-Süd, Riederau Nord-West und Süd-West sowie Seiboldstraße und der P + R Parkplatz am Bahnhof, die Kiesfläche an der Markthalle, die Parkplätz Von-Eichendorff-Straße, Jahnstraße (MTV), Jahnstraße Seitenstreifen, Kiesparkplatz St.-Georg-Straße, Klosterhof, Münster und Schützenstraße.

    Eine Ausnahme von der Parkgebührenpflicht gibt es

    In der zweiten Phase ab Mitte Februar werden die übrigen Parkplätze mit zeitlicher Begrenzung nachgezogen: Fischerei, gegenüber VR-Bank Dießen, Fischere, Mühlstraße, Untermüllerplatz, Bahnhofstraße, Rathausparkplatz, Prinz-Ludwig-Straße, Gartenstraße Riederau, Schützenstraße, Johannisstraße/Friedhof, Bahnhofstraße 15 und Bahnhofstraße/Mühlstraße.

    Eine Ausnahme von den grundsätzlichen Regelungen der Parkraumbewirtschaftung gibt es für die Parkplätze vor dem Marienmünster und am Klosterhof. Hier besteht an Sonn- und Feiertagen Gebührenfreiheit für das Parken vormittags für die Dauer von drei Stunden während der Gottesdienstzeiten. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden