Jetzt ist es also eine Sache für das Bayerische Verwaltungsgericht: der Streit darüber, ob Veranstaltungen wie der Summermarkt oder die Aufführungen der Seebühne Utting im Summerpark weiterhin stattfinden dürfen oder nicht. Die Fronten zwischen Anwohnern und der Gemeinde beziehungsweise den Veranstaltern scheinen so verhärtet, dass eine einvernehmliche Lösung in weite Ferne gerückt, wenn nicht völlig unmöglich scheint.
Dabei hat es wohl erst ein einziges Mal einen runden Tisch gegeben, an dem über den Konflikt gesprochen worden war. Ein einziges Mal haben sich die Beteiligten zusammengesetzt um nach Wegen zu suchen, den Summerpark als Veranstaltungsort weiter nutzen zu können und die allem Anschein nach blank liegenden Nerven der Anwohner zu schonen.
Es geht um ein paar Veranstaltungstage im Jahr
Jetzt liegt es also im Ermessen eines Gerichts darüber zu urteilen, ob ein in Ufernähe gelegener Park von der Allgemeinheit genutzt und genossen werden darf und es damit auch mal etwas lauter werden kann. Oder ob der Summerpark künftig dem Lustwandeln in Stille dient und Traditionen verschwinden müssen. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts könnte, nein wird, richtungsweisend sein für viele Veranstaltungen die über mehrere Tage im Jahr auf Festwiesen nahe Wohngebäuden oder mitten in Dörfern und Städten stattfinden. Denn um mehr als ein paar Tage im Jahr geht es nicht.
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