Am Donnerstag ist die Frist abgelaufen, um Wahlvorschläge für die am 8. März stattfindenden Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen einzureichen. Somit steht nun weitgehend fest, wer sich um ein kommunales Mandat bewirbt. Wobei es noch ein paar Spezialfälle gibt, die noch zu Änderungen führen können. Formell beschließen die Gemeindewahlausschüsse am 20. Januar über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge. In der Regel ist das jedoch nur eine Formsache.
Dießen
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