Zu den Inflationstreibern der vergangenen Jahre gehörten insbesondere auch die kommunalen und staatlichen Dienstleistungen. Das liegt unter anderem am ebenso spürbaren Anstieg von Energie-, Personal und Baukosten und den anfallenden Sanierungskosten für die inzwischen jahrzehntealten Anlagen der Wasserversorgung oder der Abwasserbeseitigung. Die um - je nach Haushaltsgröße - innerhalb von zehn Jahren teilweise doppelt so hohen Gebühren haben jedoch noch einen weiteren Grund: Die Erschließungskosten für neue Wohn- und Gewerbegebiete werden immer höher und entkoppeln sich zusehends von den Herstellungsbeiträgen, die für die neuen Baugrundstücke und darauf entstehenden Gebäude bezahlt werden müssen. Teilweise hohe sechsstellige ungedeckte Euro-Beträge pro Baugebiet werden dann auf die Abwassergebühren aufgeschlagen, die alle Haushalte bezahlen müssen.
Bislang verbilligen die Gebührenzahler Bauplätze um fünfstellige Euro-Beträge
Damit soll nun im Gebiet der Ammerseewerke in acht Gemeinden am Ammersee und im Windachtal Schluss sein. Das ist gut, denn es kann nicht sein, dass die Gesamtheit der Gebührenzahler neue Gewerbe- und Wohnbaugrundstücke teilweise um fünfstellige Euro-Beträge verbilligt. Vielmehr müssen diese Erschließungskosten nach dem Verursacherprinzip aufgebracht und dürfen nicht von der Allgemeinheit subventioniert werden.
Wo ist Bauen ökologisch und wirtschaftlich möglich?
Das wird (hoffentlich) nicht nur den künftigen Anstieg der Gebühren verlangsamen. Vielleicht führt das auch dazu, dass sich Gemeinderäte mehr als bisher überlegen, ob ein neues Wohngebiet auf schlecht bebaubarem oder abgelegenem Gelände wirklich ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll und machbar ist. Bislang konnte die Kostenfrage weitgehend ausgeblendet werden, denn sie wurde teilweise auf die Gesamtheit der Gebührenzahler abgewälzt, während man in der eigenen Gemeinde sich rühmen konnte, Bauland zu schaffen und mit dessen Verkauf auch die eigene Gemeindekasse aufbesserte.
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