Es ist ein Urteil des Bundessozialgerichts mit weitreichenden Folgen und beschäftigt derzeit mehrere Gemeinden am Ammersee: Die Arbeitsbedingungen an Musikschulen sind dem sogenannten Herrenberg-Urteil zufolge in der Regel so gestaltet, dass die Erteilung von Unterricht keine selbstständige Arbeit sei, sondern eine abhängige Beschäftigung. Honorarkräfte seien in einem solchen Fall Scheinselbstständige. Diese sollen daher eingestellt werden. Wie genau auf die damit verbundenen Kosten reagiert werden soll, war in der Gemeinderatssitzung in Schondorf Thema. Die Gemeinde hatte sich anwaltlichen Rat geholt.
Schondorf
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren