Startseite
Icon Pfeil nach unten
Ammersee
Icon Pfeil nach unten

Landratsamt warnt Bootsfahrer vor Gefahren auf der Ammer

Weilheim

Landratsamt warnt Bootsfahrer vor Gefahren auf der Ammer

    • |
    • |
    • |
    Beim Befahren der oberen Ammer sind einige Regeln zu beachten und es ist auch mit Gefahrenstellen zu rechnen.
    Beim Befahren der oberen Ammer sind einige Regeln zu beachten und es ist auch mit Gefahrenstellen zu rechnen. Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau

    Anlässlich der am 1. Mai beginnenden Kanu-Saison auf der oberen Ammer weist das Landratsamt Weilheim-Schongau darauf hin, dass bei der Befahrung zwischen der Einstiegsstelle Kraftwerk Kammerl bei Saulgrub und der Böbinger Ammerbrücke bei Peißenberg die Regelungen der sogenannten Ammerverordnung zu beachten sind. So darf die Ammer im genannten Bereich nur bei einem Abfluss von mehr als sechs Kubikmetern pro Sekunde, gemessen am Pegel Peißenberg, befahren werden. Der aktuelle Pegelstand ist beispielsweise auf der Internetseite des Hochwassernachrichtendienstes Bayern oder über die Pegel-App abrufbar. Weiterhin darf die Ammer nur zwischen 9 und 17.30 Uhr befahren werden. Auch Rafting- und Schlauchbootfahrten sowie Gruppenfahrten von mehr als fünf Booten sind nicht zulässig.

    Nach jedem Hochwasser ist auf der Ammer mit neuen Gefahrenstellen zu rechnen

    Daneben weist das Landratsamt darauf hin, dass es sich bei der Ammer um einen Wildfluss mit den damit verbundenen typischen Gefahren für Bootsfahrer und Badende handelt. Nach jedem Hochwasser ist damit zu rechnen, dass neue, tückische Gefahrenstellen im Wildfluss entstanden sind, meist Baumhindernisse in Verbindung mit starkem Stromzug. Treibholz, Abflusshindernisse oder ein veränderter Flusslauf können für Bootsfahrer und Badende lebensgefährlich werden. Zusätzlich kommt hinzu, dass sich Rettungsaktionen in der Ammerschlucht stets herausfordernd gestalten. Zuletzt ereignete sich im Mai 2023 ein tödlicher Unfall auf der Ammer im Bereich der Echelsbacher Brücke.

    Unabhängig von den gesetzlichen geltenden Bestimmungen zum Gemeingebrauch und gewässerbezogenen Verboten rät das Landratsamt Bootsfahrern ohne ausreichende Wildwasserkenntnisse von einem Befahren der Ammer, aber auch anderer Wildflüsse wie dem Lech im Abschnitt Litzauer Schleife ab. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden