Anlässlich der am 1. Mai beginnenden Kanu-Saison auf der oberen Ammer weist das Landratsamt Weilheim-Schongau darauf hin, dass bei der Befahrung zwischen der Einstiegsstelle Kraftwerk Kammerl bei Saulgrub und der Böbinger Ammerbrücke bei Peißenberg die Regelungen der sogenannten Ammerverordnung zu beachten sind. So darf die Ammer im genannten Bereich nur bei einem Abfluss von mehr als sechs Kubikmetern pro Sekunde, gemessen am Pegel Peißenberg, befahren werden. Der aktuelle Pegelstand ist beispielsweise auf der Internetseite des Hochwassernachrichtendienstes Bayern oder über die Pegel-App abrufbar. Weiterhin darf die Ammer nur zwischen 9 und 17.30 Uhr befahren werden. Auch Rafting- und Schlauchbootfahrten sowie Gruppenfahrten von mehr als fünf Booten sind nicht zulässig.
Weilheim
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