Im Landkreis Weilheim Schongau wird zum 1. Mai eine Katzenschutzverordnung erlassen, darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Diese tritt nach einer Übergangszeit von sechs Monaten am 1. November in Kraft, heißt es weiter. Der Hintergrund dieser Maßnahme sind demnach „zunehmende Tierschutzmeldungen besorgter Bürgerinnen und Bürger über immer mehr kranke und verletzte verwilderte Katzen.“
Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet des Landkreises Weilheim-Schongau und umfasst eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für frei laufende Halterkatzen. „Wer im Landkreis eine Katze hält und dieser einen freien Auslauf gewähren möchte, hat diese mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft kennzeichnen zu lassen sowie zu registrieren“, informiert das Landratsamt. Dies könne im Haustierregister des Vereins Tasso oder im Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) erfolgen. Beide Angebote sind kostenlos. Die landkreisweite Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung ermögliche es den Fundbehörden – vor allem aber den Tierschutzorganisationen und Tierheimen – frei laufende Halterkatzen von frei lebenden verwilderten Tieren sofort zu unterscheiden.
Tierschutzorganisationen zahlen medizinische Behandlungen
Auch die im Landkreis ehrenamtlich tätigen Tierschutzorganisationen haben laut der Behörde in den vergangenen Jahren unzähligen Katzen medizinische Hilfe – bis zu Kastrationsaktionen – zukommen lassen und umfangreiche Zahlen und Daten zu Orten mit einer übermäßig hohen Katzenpopulation gesammelt. Ein Katzenpaar kann in wenigen Jahren mehrere Tausend Nachkommen produzieren, sodass sich Kolonien herrenloser und verwilderter Katzen an zahlreichen Orten im gesamten Landkreis bilden. Viele dieser Katzen weisen demnach mangels menschlicher Betreuung häufig Verletzungen auf. Hinzu kommen oftmals Unterernährung, Infektionskrankheiten und Anzeichen von Inzucht, so das Veterinäramt.
Zahlreiche aufgefundene kranke Katzen kommen letztlich in Schongau im Tierheim des Landkreises oder in anderen Tierheimen im regionalen Umfeld wieder. Die Einrichtungen der Tierschutzvereine arbeiteten meist an den Grenzen ihrer Belastbarkeit, informiert das Landratsamt.
Auch die Kastration von Freigängern gehöre zu einer verantwortungsvollen Katzenhaltung und verhindert im Ergebnis ebenfalls Inzucht und Tierleid, heißt es aus dem Veterinäramt. Der vollständige Verordnungstext und weitere Informationen zum Thema sind ab dem 1. Mai auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau in der Rubrik „Was erledige ich wo?“ unter „K“ mit dem Stichwort „Katzenschutzverordnung“ zu finden.
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