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Neue Verordnung: Das muss Katzenbesitzer im Landkreis Weilheim-Schongau beachten

Landkreis Weilheim-Schongau

Neue Verordnung: Das müssen Katzenbesitzer im Landkreis Weilheim-Schongau beachten

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    Mit kranken, verletzten oder unterernährten Katzen hat es das Tierheim des Landkreises Weilheim immer wieder zu tun.
    Mit kranken, verletzten oder unterernährten Katzen hat es das Tierheim des Landkreises Weilheim immer wieder zu tun. Foto: Tierschutzverein Thannhausen (Symbolbild)

    Im Landkreis Weilheim Schongau wird zum 1. Mai eine Katzenschutzverordnung erlassen, darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Diese tritt nach einer Übergangszeit von sechs Monaten am 1. November in Kraft, heißt es weiter. Der Hintergrund dieser Maßnahme sind demnach „zunehmende Tierschutzmeldungen besorgter Bürgerinnen und Bürger über immer mehr kranke und verletzte verwilderte Katzen.“

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