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A8: „Einbau von Schlacke ist zulässig“

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A8: „Einbau von Schlacke ist zulässig“

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    Beim Bau der B2 bei Meitingen wurde Schlacke eingebaut. Beim A-8-Ausbau ist das grundsätzlich erlaubt. 
    Beim Bau der B2 bei Meitingen wurde Schlacke eingebaut. Beim A-8-Ausbau ist das grundsätzlich erlaubt.  Foto: Foto: Archiv

    Landkreis Augsburg Die SPD Zusmarshausen macht sich wegen der möglichen Verwendung von Elektroofenschlacke beim A-8-Ausbau Sorgen. CSU-Landtagsabgeordneter Alfred Sauter (Günzburg) hat bei der Obersten Baubehörde in München nachgefragt und Fraktionssprecher Richard Hegele geantwortet. So stehe die Wahl der Baustoffe dem privaten Betreiberkonsortium Pansuevia grundsätzlich frei.

    Ob der Einbau von Elektroofenschlacke beabsichtigt ist, sei derzeit nicht bekannt, so Sauter: „Es ist aber festzuhalten, dass das gültige Regelwerk den Einsatz von Elektroofenschlacke unter gewissen Bedingungen zulässt.“ Dazu zählen umfangreiche technische Sicherungsmaßnahmen. Schlacke dürfe nur unter einer Abdichtung, etwa einer Asphaltfahrbahndecke, eingebaut werden. (AL/bv)

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