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Landkreis Augsburg: Nacktbilder sollten ein 14-jähriges Mädchen retten

Landkreis Augsburg

Nacktbilder sollten ein 14-jähriges Mädchen retten

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    Damit sich eine 14-Jährige nicht umbringt, sollten junge Männer Nacktbilder und Videos von sich machen und sie dann über das Internet an „Princess Lea“ schicken
    Damit sich eine 14-Jährige nicht umbringt, sollten junge Männer Nacktbilder und Videos von sich machen und sie dann über das Internet an „Princess Lea“ schicken Foto: Nina Schleifer (Symbolfoto)

    Damit sich eine 14-Jährige nicht umbringt, sollten junge Männer Nacktbilder und Videos von sich machen und sie dann über das Internet an „Princess Lea“ schicken: Hinter dem Pseudonym steckte allerdings kein suizidgefährdetes Mädchen, sondern ein damals 18-jähriger Schüler aus dem Augsburger Land.

    Er hatte mit einem Lügenkonstrukt vier 15- bis 18-Jährige bedrängt und dann genötigt. Die Vorsitzende Richterin Angela Reuber bezeichnete das Muster als „perfide“. Für sie blieben nach einer dreistündigen Verhandlung einige Fragen unklar.

    Betroffenen bleibt die Aussage erspart

    Warum waren die jungen Männer, die der angeklagte Azubi über seinen Freundeskreis und Freizeitbeschäftigungen kannte, überhaupt auf die Forderung eingegangen? „Wer ist denn so dumm“, wollte Angela Reuber wissen. Eine Antwort von den Betroffenen bekam sie nicht – sie mussten nämlich nicht vor Gericht erscheinen.

    Ein Geständnis des heute 19-jährigen Angeklagten hatte ihnen eine Aussage erspart. Der junge Mann hatte die Vorwürfe eingeräumt. Laut Anklage soll er im vergangenen Jahr mit vier Heranwachsenden jeweils gechatet haben. Er gab sich als „Princess Lea“ aus und spielte den Geschädigten vor, dass sie sich umbringen werde – es sei denn, sie würden intime Bilder schicken. Es waren mehr als nur Fotos – denn auch Videos wurden gemacht und dann versendet. In einem Fall kam es auch zu tatsächlichen sexuellen Handlungen – der Angeklagte hatte sich in den Chat eingeschaltet und sich als Cousin der „Princess Lea“ ausgegeben, der in die Forderung des unbekannten Mädchens involviert gewesen wäre.

    Motiv des Angeklagten bleibt unklar

    Welches Motiv der 19-Jährige hatte, wurde in der Schöffensitzung am Amtsgericht nicht klar. Auch nicht, wer hinter einem unbekannten Dritte steckte, der angeblich Druck auf den Angeklagten ausgeübt hätte. Anwalt Rüdiger Prestel sprach von einem „Drohszenario“ auf seinen Mandanten. Staatsanwältin Birgit Milzarek hielt das für wenig schlüssig. Sie sagte: „Da hole ich mir doch lieber Hilfe.“ Sie hatte keinen Zweifel daran, dass der 19-Jährige der Drahtzieher gewesen war. Darauf ließen auch die Spuren der Spezialisten der Kripo schließen.

    Sie hatten Handys und einen Laptop untersucht und festgestellt: Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde das Instagram-Konto, um das es ging, von dem Angeklagten betrieben. Eine bei der Eröffnung des Accounts hinterlegte E-Mail-Adresse sei nämlich von dem 19-Jährigen genutzt worden. Außerdem entdeckten die Ermittler die Mobilfunknummer des jungen Manns.

    Keine Spuren eines Hackers gefunden

    Für den Beamten der Kripo, der gestern vor Gericht aussagte, sei es nicht vorstellbar, dass ein unbekannter Dritter oder ein Klassenkamerad Zugriff hatte. Dafür sprach auch die „Taktung“ im Chat: In wenigen Sekunden ging der Verlauf hin und her. Wie hätte jemand anders noch Einfluss nehmen sollen und mitteilen, wie sich der 19-Jährige verhalten soll? Der Beamte sagte: „Das stelle ich mir schwer bis unmöglich vor.“ Auch Spuren von einem vermeintlichen Hacker seien nicht gefunden worden – auch nicht bei einem Klassenkameraden, dem der 19-Jährige die Vorfälle zunächst in die Schuhe schieben wollte. Er hatte die Vorwürfe anfangs gegenüber der Polizei bestritten. Der beschuldigte Klassenkamerad fiel dann aus allen Wolken, als er davon erfuhr.

    Der Angeklagte bedauerte, was vorgefallen war. „Ich würde es gerne wieder rückgängig machen.“ Er wurde wegen "Grooming" zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Mit dem Begriff Grooming (im deutschen Sprachgebrauch sinngemäß Internet-Anbahnung) wird das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Es kann sich demnach um eine besondere Form der sexuellen Belästigung im Internet handeln. Der 19-Jährige bekommt zwei Jahre lang einen Bewährungshelfer an seine Seite gestellt und muss an Gesprächen zur sexuellen Identitätsfindung teilnehmen.

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