Tote Jugendliche in Nordendorf: Dealer gesteht und macht eine Therapie
Plus Am zweiten Prozesstag kommt es zu einer Verfahrensverständigung. Juristisch kann der 34-Jährige für den Tod der Jugendlichen aus Nordendorf nicht belangt werden.
Überraschende Wende im Drogenprozess: Der Angeklagte, der im vergangenen Sommer an zwei Jugendliche in Nordendorf Drogen verkauft haben soll, hat am Mittwoch gestanden. Vorausgegangen war eine sogenannte Verfahrensverständigung. Diese beinhaltet, dass der 34-Jährige schon in Kürze die Haftanstalt verlassen darf und stattdessen eine zweijährige Therapie machen wird. Bedingung war, dass er im Wesentlichen die Anklagepunkte einräumt. Das Urteil lautete daher auf unerlaubten Handel in nicht geringen Mengen sowie Besitz und Abgabe von Drogen an Personen unter 18 Jahren. Verantwortlich für den Tod der beiden Jugendlichen, die an einer Überdosis starben, sei der Angeklagte jedoch nicht.
"Es trifft sie allenfalls eine mittelbare Schuld", sagt Vorsitzender Richter Christian Grimmeisen in seiner Urteilsbegründung. Schließlich bestehe bei jedem Konsum von Drogen eine "eigenverantwortliche Selbstgefährdung". Somit könne der Angeklagte rein juristisch nicht wegen Totschlags oder Mords verurteilt werden, sondern nur für den Handel mit Betäubungsmitteln zur Verantwortung gezogen werden. Und dafür hatten sich am Mittwoch bei den Zeugenaussagen aus dem Umfeld der beiden Jugendlichen die Hinweise immer mehr verdichtet. Die Aussagen zeigten jedoch noch etwas Anderes - in Nordendorf scheint es ein massives Drogenproblem zu geben.
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