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Logistikzentrum: Amazon: Ein Fall für die Behörden

Logistikzentrum

Amazon: Ein Fall für die Behörden

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    Der Internetversandhandel Amazon baut sein neues Logistikzentrum in Graben bei Schwabmünchen.
    Der Internetversandhandel Amazon baut sein neues Logistikzentrum in Graben bei Schwabmünchen. Foto: Nina Schleifer

    Graben Die Vorwürfe gegen Amazon ziehen immer weitere Kreise. In einem anonymen Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt, haben Beschäftigte bei der Regierung von Schwaben eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Beamten des Gewerbeaufsichtsamts eingelegt. Er hatte dem Unternehmen den Betrieb im Logistikzentrum Graben an drei Sonntagen im Dezember genehmigt.

    Wie es in dem Schreiben heißt, sei den Mitarbeitern dadurch „eine unerträgliche Belastung“ entstanden. Einige hätten bis zu 16 Tage am Stück durchgearbeitet.

    Auch die Betriebsseelsorge der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) hat sich in die Diskussion eingeschaltet. In einem offenen Brief an Amazon berichtet Diözesanpräses Erwin Helmer von „beunruhigenden Berichten von Arbeitnehmern“, die „fast täglich“ bei ihm eingingen. Man sei sich bewusst, „dass eine neue Firma noch dazu im Versandgeschäft vor dem Weihnachtsfest alle Hände voll zu tun hat“, schreibt Helmer. Doch die Beschwerden der Mitarbeiter deuteten darauf hin, dass „wesentliche Rechtsstandards und wichtige Einrichtungen in unserer Arbeitswelt“ bei Amazon nicht gegeben seien. Er bittet Amazon um Aufklärung.

    Sonntagsarbeit genehmigt

    Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte Amazon, dass man im Logistikzentrum für das Weihnachtsgeschäft einen Dreischichtbetrieb eingerichtet habe und in den Wochen vor Weihnachten mit behördlicher Zustimmung auch am Sonntag arbeite. „Selbstverständlich erfolgt die Erstellung der Schichtpläne im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. „Sowohl bei Sonntagsarbeit als auch bei der Leistung von Überstunden wird darauf geachtet, dass die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und die erforderlichen Ruhezeiten gewährt werden.“

    Keine Sonderbehandlung

    Die Regierung von Schwaben bestätigte auf Anfrage die Genehmigung der Sonntagsarbeit. Dahinter stecke keineswegs eine „Sonderbehandlung“, betont Sprecher Karl-Heinz Meyer. Auch anderen Unternehmen erlaube man Sonn- und Feiertagsarbeit, sofern ein Antrag vorliegt und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben erfüllt seien. „Der Schutz des Sonntags hat in Bayern einen hohen Stellenwert“, erklärt Harald Pfänder, Leiter der Gewerbeaufsicht. Entscheidend sei daher, wie ein Unternehmen die Notwendigkeit des zusätzlichen Arbeitstags begründe. Amazon habe argumentiert, dass es Schwierigkeiten gebe, die Aufträge im Weihnachtsgeschäft zu bewältigen, da sich das Logistikzentrum noch im Aufbau befinde. Die Regierung von Schwaben hat nach Auskunft von Pfänder die Mehrarbeit an drei Sonntagen im Dezember genehmigt. In einem vierten Fall habe man den Antrag abgelehnt.

    Trotz einer solchen Genehmigung, so betont der Chef des Gewerbeaufsichtsamtes, sei es allein Aufgabe der Geschäftsführung, die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Pausen einzuhalten. Zum Zeitpunkt der Genehmigung habe es keine Anzeichen dafür gegeben, dass es bei Amazon zu Unregelmäßigkeiten komme, erklärt Pressesprecher Meyer. Entsprechende Schichtpläne seinen geprüft worden. Die Behörde versprach aber, nach den neuerlichen Vorwürfen der Sache nachzugehen. „Wenn es neue Erkenntnisse gibt, werden wir das prüfen“, erklärte Meyer.

    Zu Details der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen ihrer Beamten wollte sich die Regierung von Schwaben dagegen nicht äußern. Jeder Vorwurf werde geprüft, hieß es. So auch in diesem Fall. „Das heißt aber noch lange nicht, dass ein Fehler vorliegt“, betonte Sprecher Karl-Heinz Meyer.

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