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Altenmünster : Altenmünster zeigt Interesse am Pfarrhof in Zusamzell

Altenmünster

Altenmünster zeigt Interesse am Pfarrhof in Zusamzell

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    Nach dem Jahresende bleibt der Pfarrhof in Zusamzell ungenutzt. Die Gemeinde Altenmünster zeigt Interesse daran und beschließt hierfür eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht.
    Nach dem Jahresende bleibt der Pfarrhof in Zusamzell ungenutzt. Die Gemeinde Altenmünster zeigt Interesse daran und beschließt hierfür eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht. Foto: Josef Thiergärtner

    Mit dem Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht will sich die Gemeinde Altenmünster die Möglichkeit zum Erwerb des Pfarrhofes in Zusamzell offenhalten. Damit wird für die Gemeinde lediglich ein Vorkaufsrechtstatbestand begründet. Ob dann im konkreten Einzelfall die Ausübung des Vorkaufsrechts in Betracht kommt, ist erst im Verkaufsfall zu prüfen. Ausschlaggebend für diesen Beschluss ist ein möglicher Verkauf des derzeit im Eigentum des Katholischen Pfründestiftungsverbundes St. Ulrich in Augsburg stehenden Gebäudes.

    Das Obergeschoss des Zusamzeller Pfarrhofs diente als Wohnung

    Seit vielen Jahren diente das Obergeschoss als Wohnung für katholische Geistliche. Bis September wohnte darin Kaplan Jiby John, sein Nachfolger Pfarrer Hilary Ubah bezog bereits die neu geschaffenen Räumlichkeiten im Pfarrheim in Violau. Das Erdgeschoss diente bisher den kirchlichen Gremien der Pfarrei, die ihre Nutzung zum Jahresende einstellen werden.

    Weiter in die Satzung miteinbezogen ist das angrenzende Grundstück, das bislang von der Gemeinde als Fahrradabstellplatz sowie Spielplatz genutzt wird. Was sind die Gründe für diesen Entschluss?

    Diese Pläne hat Altenmünster mit dem Zusamzeller Pfarrhof

    Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es, für diesen Bereich eine ortskernbelebende Nutzung zu realisieren. Aufgrund der Nähe zur Kirche soll eine für die Öffentlichkeit zugängliche Mitte geschaffen und erhalten werden, sodass dieser unter anderem den örtlichen Vereinen als zentraler Veranstaltungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Weiter soll die Zugänglichkeit und Erweiterungsfähigkeit des auf den Grundstücken betriebenen gemeindlichen Spielplatzes für die Öffentlichkeit gewährleistet werden.

    Dem Pfarrhofgebäude kommt als städtebaulich wichtigen Teil im Hinblick auf Nutzung, Gestaltung und Kubatur eine ortsbildprägende besondere Bedeutung zu. Das Gebäude selbst könnte zu einer zentral gelegenen, örtlichen Begegnungsstätte entwickelt werden, welche den örtlichen Vereinen für Besprechungen und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden kann. Alternativ ist auch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum denkbar.

    In der Gesamtbetrachtung kam der Gemeinderat daher zu dem Ergebnis, dass zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und Maßnahmen der Erwerb der Fläche auf der Grundlage der Vorkaufsrechtssatzung notwendig, sinnvoll und anzustreben ist. „Aus kommunaler Sicht und im Sinne der künftigen Ortskernentwicklung dürfen wir diese Möglichkeit nicht aus der Hand geben“, untermauerte Bürgermeister Florian die vorausschauende Maßnahme.

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