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Gemeinderat Altenmünster: Gewerbegebiet Zusamzell

Altenmünster

Dank Ausgleichsfläche: Weg für weiteres Gewerbe in Zusamzell frei

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    Nach einem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes können auf dieser grünen Wiese weitere Betriebsgebäude errichtet werden.
    Nach einem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes können auf dieser grünen Wiese weitere Betriebsgebäude errichtet werden. Foto: Josef Thiergärtner

    Gleich drei Themen, die den Ortsteil Zusamzell betreffen, standen bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Altenmünster auf der Tagesordnung. Wann und ob die Planungen der einzelnen Objekte zur Umsetzung gelangen, dafür wird es aber größere zeitliche Abstände geben.

    Am schnellsten sichtbar wird wohl eine Veränderung am nordwestlichen Ortsausgang von Zusamzell durch eine Betriebserweiterung werden. Damit diese möglich wird, waren für die Planungen mehrere rechtliche Schritte erforderlich, denn das vorgesehene Grundstück mit einer Fläche von 2,6 Hektar wird bisher landwirtschaftlich genutzt. Um eine gewerbliche Bebauung zu ermöglichen, beschloss die Gemeinde, den Flächennutzungsplan zu ändern und für diesen Bereich einen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Zusamzell Nord II aufzustellen.

    In Zusamenzell entsteht ein Baugebiet

    Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange konnten während der gesetzlichen Fristen Stellungnahmen und Einwände abgegeben werden. Die größten Bedenken dabei bezogen sich auf den Hochwasserschutz, denn das Flurstück befindet sich innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Zusam. Eine Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich ist laut Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich untersagt. Zugelassen werden kann ein Bebauungsplan jedoch, wenn entsprechende gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt unter anderem eine entsprechende Ausgleichsfläche, die auf dem gleichen Grundstück bereitgestellt wird. Dafür soll eine Ackerbaufläche als Pufferbereich zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und der Zusamauen-Landschaft ökologisch aufgewertet und entsprechend gestaltet werden. Neben weiteren Vorgaben muss bereits vor Beginn von Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe zu den Bauflächen ein Retentionsraum-Ausgleich erfolgen. Nach Abwägung aller eingebrachten Einwände beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Satzung des Bebauungsplanes.

    Gemeinderat: Vorfahrtsänderung nach vier Unfällen

    Ein paar hundert Meter weiter entfernt, befindet sich die durch das Hochwasser des Vorjahres beschädigte Zusambrücke. Nach eingehender Untersuchung ist die Brücke für den Durchgangsverkehr seitdem komplett gesperrt, ein Ersatzneubau wird erforderlich. Im Zuge der Vergabe der Planungsleistungen hierfür beschloss der Gemeinderat, von vornherein einen Geh- und Radweg an der Brücke mit vorzusehen. Mit der Verlängerung dieses Weges in westlicher Richtung bis zur Staatsstraße 2027 wäre eine Anbindung an den bestehenden Radweg nach Fultenbach möglich. Deswegen ließ die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie durchführen. Zwei Varianten standen nun zur Debatte, wobei sich das Gremium einstimmig für die nördliche Trasse auf Hausener Seite entlang der Verbindungsstraße festlegte. Grundstückseigentum und Geländebeschaffenheit waren dafür die bedeutenden Gründe. Bürgermeister Florian Mair wies ausdrücklich darauf hin, dass dies keinesfalls ein Beschluss für einen Radweg ist. Diese Entscheidung dient lediglich dazu, die Festlegung in die weitere Planung des Brückenbauwerkes miteinfließen zu lassen.

    Das dritte, den Zusamzeller Ortsteil betreffende Thema, war die Unfallentwicklung an der Abzweigung der Staatsstraße 2027 / 2032 nördlich von Hennhofen. Innerhalb weniger Wochen ereigneten sich an dieser Kreuzung vier Unfälle, was Mair dazu veranlasste, mit der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Augsburg Kontakt aufzunehmen. Welche Ursachen diese Häufung hat, wird nicht geklärt werden können. In den vergangenen zwei Jahren kam es nur zweimal zu Zusammenstößen. „Auf keinen Fall sind es eingeschränkte Sichtverhältnisse, wie wiederholt in den sozialen Medien vermutet wird“, merkte Mair an. Beobachtet werden könne, dass immer wieder die Vorfahrtsberechtigung der von Hennhofen herkommenden Rechtsabbieger missachtet wird. Nun soll nach Rücksprache mit Polizei und Verkehrsbehörde eine Änderung der Vorfahrtsregelung an dieser Abzweigung vorgenommen werden. Rechtsabbieger sind dann nicht mehr vorfahrtsberechtigt, eine Haltelinie und entsprechende Beschilderung weisen darauf hin.

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