Ab September 2026 hat jeder Erstklässler und jede Erstklässlerin gesetzlich Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Ab 2027 gilt dies auch für die Kinder der zweiten Klasse. Der Gemeinderat Biberbach hatte im September vergangenen Jahres beschlossen, diese Aufgabe in Form eines Horts zu bewältigen. Außerdem soll dieses Angebot bereits in diesem Jahr sowohl für Kinder der ersten als auch der zweiten Klasse bereitgestellt werden.
Biberbach
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