Gegen den geplanten Ton- und Sandabbau im Holzhauser Tal bei Gablingen regt sich Widerstand. Der Verein Lebenswertes Holzhauser Tal denkt über eine Klage nach und inzwischen einen Anwalt eingeschaltet. Martin Klimesch von der gleichnamigen Kanzlei in München ist neben Erb- und Immobilienrecht auf Verwaltungsrecht und öffentliches Baurecht spezialisiert. Dazu gehören auch einige Veröffentlichungen rund um das Thema Bannwald und Baumschutz.
Eigentlich ist die Rodung von Bannwald untersagt. Warum konnte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Augsburg in Gablingen dennoch sein Einverständnis dafür erteilen?
MARTIN KLIMESCH: Ich vermute, dass das AELF den als Ersatz geplanten Mischwald als ökologisch höherwertig ansieht. Dies ist jedoch nur ein Aspekt. Das Amt übersieht, dass ein Ersatzwald mit seinen dünnen Setzlingen („Zahnstocherwälder“) im Hinblick auf Klimaschutz und Erholungswert für die Bevölkerung nicht gleichwertig ist. Ein weiterer Aspekt: Bäume erlangen ihre gesteigerte Funktion für Klimaschutz und CO2-Speicherung erst ab einem Alter von rund 40 Jahren.
Ist in dem geplanten Gebiet eine Rodung des Bannwaldes für den Ton- und Sandabbau zulässig?
KLIMESCH: Ich sehe ich eine Genehmigung des Tonabbaus und der Rodung von Bannwald kritisch. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits 2023 betont, dass im Rahmen der vom Landratsamt zu treffenden Ermessensentscheidung grundsätzlich dem Erhalt des Waldes Vorrang vor privaten Geschäftsinteressen einzuräumen ist. Außerdem werden an die Gleichwertigkeit des Ersatzwaldes hohe Anforderungen gestellt, die die Setzlinge nicht leisten können.
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