Die Entwurfsplanung samt Kostenberechnung für die Erweiterung und Ertüchtigung der Kläranlage in Allmannshofen ist freigegeben. Mit Übergabe der Pläne an das Landratsamt, die zuständige Genehmigungsbehörde zeichnet, beginnt für Markus Stettberger, den Vorsitzenden des Abwasserzweckverbands (AZV) Donnsberggruppe und die Vertreter der Mitgliedsgemeinden das Warten auf die Genehmigung. Die Vertreter des Ingenieurbüros Mayr, die zur AZV-Sitzung kamen, um auch die Kosten zu erläutern, liebäugeln mit einer Ausschreibung der Leistungen im Herbst 2025. Dafür müsste die Genehmigung der Behörde vorliegen. Dann könnte der Spatenstich im Frühjahr 2026 erfolgen. Aktuell wird mit einer Bauzeit von zwei Jahren gerechnet.
Spätestens zum Spatenstich muss dann auch in den Mitgliedsgemeinden – in Allmannshofen, Ehingen, Nordendorf und Westendorf – geregelt sein, was die Kosten der Kläranlage für die Bürger bedeuten. Denn diese Kosten, werden auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt: als Betriebskostenumlage für das Tagesgeschäft, für laufende Investitionen und als Investitionsumlage für größere Maßnahmen. Die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden bezahlen gemeinsam diese Umlagen. Zum regulären Abwassergebührenbescheid werden dann mit Beginn der Baumaßnahme Verbesserungsbeiträge erhoben. Der Unterschied: Gebühren werden stetig bezahlt; bei Verbesserungsbeiträgen handelt es sich um Einmalbeträge in mehreren Abschlägen.
Während das Landratsamt die Baupläne prüft, wird die Verwaltung die Berechnungsgrundlagen für die Mitgliedsgemeinden vorbereiten. Anschließend werden dort die jeweiligen Gemeinderäte entscheiden müssen, wie viel Prozent der Kosten einmalig über Beiträge erhoben und längerfristig über Gebühren auf die Bürger umgelegt werden. Dann könnten in allen Mitgliedsgemeinden Informationsveranstaltungen stattfinden, um zu erklären, was technisch hinter der Erweiterung und Ertüchtigung steckt und wie sich die Kosten verteilen.
Deswegen wird die Maßnahme an der Kläranlage teurer
Im Frühjahr 2024 belief sich die Kostenschätzung im Zuge der Vorplanung auf 11,9 Millionen Euro. Die Kostenberechnung, die nun vorgestellt wurde, beläuft sich auf 12,3 Millionen Euro inklusive Baunebenkosten. Der Umlagebedarf für die Kläranlage wird auf 12,3 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2028 beziffert. Das sind die Beträge, die über Gebühren und Verbesserungsbeiträge auf die Menschen umgelegt werden. Die Allmannshofener Bürgerschaft wird gut 2,1 Millionen Euro für die Erweiterung und Ertüchtigung der Kläranlage bezahlen müssen. Die Ehinger hat denselben Betrag zu stemmen. Nordendorf muss Kosten in Höhe von 4,8 Millionen Euro auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen und Westendorf knapp 3,2 Millionen Euro.
Zur geringfügigen Kostensteigerung kam es aufgrund neuer Bauteile: eine unterbrechungsfreie Notstromversorgung. Das Gremium hat sich für eine Leichtflüssigkeitdetektion für Benzin und Heizöl entschieden. Auf die Dächer der künftigen Anlagenbestandteile kommen Solarpaneele. Die Planung von 2024 wurde nachgeschärft, das heißt: Unter anderem wird die mechanische Vorreinigung saniert, die dazugehörige Maschinen- und Elektrotechnik wird erneuert. Neu gebaut werden etwa eine Betriebshalle für die Schlammentwässerung und eine Brauchwasserversorgung über den Kläranlagenablauf. Weitere Aufgaben sind etwa die Schaffung des Retentionsraums.
Auch die Schäden durch Hochwasserkatastrophe hinterließen Kosten
Geschäftsstellenleiter Marco Schopper erläuterte im Anschluss den Haushalt für das laufende Jahr. Die größten Kostenfaktoren für den AZV sind Verwaltung und Betrieb. 300.000 Euro muss der Verband für Anlagen-Betriebskosten und Strom pro Jahr kalkulieren. Auch die Hochwasserkatastrophe im vergangenen Juni, bei der um die Betriebsfähigkeit der Kläranlage gebangt wurde, hat für höhere Betriebskosten und zusätzliche Investitionen gesorgt, denn einiges an AZV-Equipment und Netzstruktur wurde durch das Hochwasser zerstört, wie der AZV-Vorsitzende Stettberger und Betriebsleiter Andreas Dennerlöhr berichteten.
Die größten Einnahmen stammen aus den Umlagen. Die Betriebskostenumlage (für Personal, Sach- und Betriebsaufwand) wird sich im Jahr 2025 auf 636.700 Euro belaufen (2024: 641.550 Euro). Umgelegt auf die Mitgliedsgemeinden muss Allmannshofen rund 97.000 Euro bezahlen, Ehingen gut 93.000 Euro, Nordendorf knapp 280.000 Euro und Westendorf rund 168.000 Euro. Die Investitionsumlage, die mit 463.300 Euro heuer bereits deutlich höher ausfällt als in den Vorjahren, bedeutet für die Verbandsgemeinden Folgendes: Je knapp 81.000 Euro bezahlen Allmannshofen und Ehingen, 181.000 Euro muss Nordendorf aufbringen und gut 120.000 Euro Westendorf.
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