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Ganztagsbetreuung Neusäß erfüllt Rechtsanspruch, bleibt aber meist kostenpflichtig

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Wie Neusäß den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab Herbst erfüllen will

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    An der Grundschule Westheim gab es bisher eine Mittagsbetreuung. Beim Neubau ist auch eine OGTS vorgesehen. Mit dem Rechtsanspruch ab Herbst wird es auch eine Betreuung in den Ferien geben.
    An der Grundschule Westheim gab es bisher eine Mittagsbetreuung. Beim Neubau ist auch eine OGTS vorgesehen. Mit dem Rechtsanspruch ab Herbst wird es auch eine Betreuung in den Ferien geben. Foto: Marcus Merk (Archivbild)

    Die Stadt Neusäß geht davon aus, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ab dem kommenden Schuljahr erfüllen zu können. Wie Verwaltungschef Simon Huber dem Kulturausschuss berichtete, könne man wohl den Bedarf an Plätzen durch die Vielzahl an Betreuungsangeboten in den Stadtteilen prinzipiell decken. Im Detail bringt der Rechtsanspruch aber nur wenige Änderungen für die Familien in Neusäß. Verbesserungen gibt es jedoch in den Schulferien.

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