Eine Reduzierung von Gebühren nach einer Kostenkalkulation zählt in heutiger Zeit wohl eher als Ausnahme. Doch genau dies war in Altenmünster der Fall. In regelmäßigen Abständen müssen die Beiträge und Gebühren für die Wasserversorgung und die Entwässerung überprüft und neu kalkuliert werden. Um die rechtliche Sicherheit hierfür zu gewährleisten, zog die Gemeinde mit Ingrid Hannemann fachliche Kompetenz hinzu. In der letzten Sitzung des Gemeinderates 2025 erläuterte die Rechtsanwältin nun die gemeinsam erarbeiteten Zahlenwerke als Grundlage für die Neufestsetzung der Kosten in den nächsten vier Jahren.
Altenmünster
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