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Gericht in München zur Rodung von Lohwald bei den Lech-Stahlwerken

Meitingen

War die Rodung des Bannwalds bei den Lech-Stahlwerken in Meitingen rechtens?

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    Ein Blick in den Lohwald bei Meitingen und bereits gerodete Flächen für die Erweiterung der Lech-Stahlwerke.
    Ein Blick in den Lohwald bei Meitingen und bereits gerodete Flächen für die Erweiterung der Lech-Stahlwerke. Foto: Ingo Blechschmidt (Archivbild)

    Die Expansionspläne der Lech-Stahlwerke in Meitingen sind nicht nur umstritten, sondern auch immer wieder Thema bei Gericht. Wie berichtet, will LSW-Chef Max Aicher im Bannwald nebenan sein Werk erweitern. Eine Klage von Umweltschützern dagegen war im November 2025 abgewiesen worden. In der kommenden Woche beschäftigt der Fall den Verwaltungsgerichtshof in München.

    Um ihr Betriebsgelände zu vergrößern, planen die Lech-Stahlwerke seit Jahren die Rodung von etwa 17 Hektar Wald. Das entspricht 25 Fußballfeldern. Nicht nur Anwohnerinnen und Naturschützer waren dagegen, sondern auch Mitglieder rund um das damalige Augsburger Klimacamp. Die geplante Rodung des Bannwalds hatte schon 2021 Schlagzeilen gemacht. Umweltschützer kletterten auf die Bäume, um deren Fällung zu verhindern. Doch noch während sich ein Bannwaldbündnis aus örtlichen Bürgerinitiativen und dem Bund Naturschutz formierte, fällten die Lech-Stahlwerke damals die Bäume. Mehr als fünf Hektar Bannwald verschwanden. Auftakt für einen weiteren jahrelangen Rechtsstreit.

    Im vergangenen Jahr stand die „Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ der Regierung von Schwaben im Fokus. Diese hatte sich auf 18 Bäume bezogen, die als Fledermausquartiere in Betracht kommen. Der Bund Naturschutz war der Auffassung gewesen, dass diese Ausnahme nicht rechtens war. Doch das Augsburger Verwaltungsgericht räumte den wirtschaftlichen Interessen den Vorrang ein.

    Lech-Stahlwerke: Darum geht es am Münchner Verwaltungsgerichtshof

    Kommende Woche, am Dienstag, 10. Februar, geht es im Sitzungssaal 1 des Münchner Verwaltungsgerichtshofs um den Bebauungsplan „Sondergebiet am nördlichen Lohwald“. Diesen hatte der Markt Meitingen 2021 in einer Sondersitzung beschlossen. Damit war der Weg für die Bannwaldrodung von etwa 17 Hektar im Tausch für umfangreiche Neupflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen frei.

    Der Bund Naturschutz reichte daraufhin gegen diesen Satzungsbeschluss 2022 mit Unterstützung lokaler Bürgerinitiativen eine Klage ein. Nun soll geklärt werden, ob in Zukunft weiterer Bannwald für die Erweiterung der Lech-Stahlwerke abgeholzt werden darf. Laut Bebauungsplan müssen zuerst die gerodeten Flächen bebaut werden sein, bevor weitere Flächen des Waldes beansprucht werden können. Einen Bauzwang gibt es nicht.

    „Der Bannwald bei Herbertshofen erfüllt zahlreiche wichtige Waldfunktionen.“

    Peter Roth, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Augsburg 

    Denn nach Auffassung der Naturschützer kann ein als Ersatz angepflanzter Jungwald die vielfältigen Funktionen eines über Jahrhunderte gewachsenen Waldes wie bei Meitingen nicht ersetzen. „Der Bannwald bei Herbertshofen erfüllt zahlreiche wichtige Waldfunktionen: Er ist als Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald, Biotopwald und Erholungswald in der amtlichen Waldfunktionskartierung ausgewiesen,“ erläutert Peter Roth, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Augsburg am Freitag. Knapp zwölf Hektar des Lohwaldes sind inzwischen noch erhalten.

    Das sagt der Bund Naturschutz über den Bannwald bei Meitingen

    „Bannwald ist die höchste Waldschutzkategorie Bayerns und muss aus gutem Grund an Ort und Stelle erhalten bleiben. Es kann nicht sein, dass dieser für eine Industrieerweiterung fallen muss“, so Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz. „Gerade in Zeiten der Klimakrise brauchen wir künftig mehr, statt weniger alten Wald“.

    Insgesamt geht es um 18 Hektar Wald. Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs hatte der Senat das Plangebiet sowie dessen Umgebung am 9. April 2025 in Augenschein genommen. Über die Erweiterung des Stahlriesens wird seit mehr als 15 Jahren diskutiert.

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