Schlägereien, Körperverletzungen, Pöbeleien – vor einigen Jahren häuften sich derartige Probleme in Gersthofen, besonders auf dem Parkplatz einer Diskothek im Hery-Park. Inzwischen hat sich die Lage dort – wie in ganz Gersthofen – beruhigt. Die jüngste Polizeistatistik zeigt jedenfalls keine besonders auffälligen Orte mehr in der Stadt, erklärt die Polizei. Nachdem sich die Vorfälle in der Vergangenheit gehäuft hatten, reagierte die Stadt im Jahr 2018 mit Alkoholverboten an mehreren Plätzen. Nun soll diese Liste um einen Ort erweitert werden, der erst vor etwa drei Monaten eingeweiht wurde.
An diesen Plätzen gilt das Alkoholverbot
Beschlossen wurde das nun einstimmig im Gersthofer Finanz- und Ordnungsausschuss. Konkret geht es um folgende vier Plätze, an denen das Mitführen und Trinken von Alkohol zu bestimmten Zeiten verboten ist:
- Parkplatz des Hery-Parks
- Badestelle „Am Ballonstartplatz“
- Skateranlage an der Tiefenbacher Straße
- Jugendplatz an der Johann-Strauß-Straße
Entsprechend der nun erlassenen Verordnung ist das Mitführen und der Verzehr alkoholischer Getränke an diesen Orten verboten. Das Verbot gilt am Donnerstag, Freitag und Samstag jeweils ab 22 Uhr bis zum darauffolgenden Tag um 6 Uhr. Entsprechende Schilder sollen darauf hinweisen. Kontrolliert wird das Alkoholverbot bereits durch Kontrollen der Polizei, welche die genannten Plätze regelmäßig aufsucht. Das zeigt offenbar Wirkung. Wie Mirko Liebert von der Stadtverwaltung berichtet, habe es im vergangenen Sommer lediglich ein oder zwei Anzeigen wegen Verstößen gegen das Alkoholverbot gegeben. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe. Außerdem sucht die Stadt gezielt das Gespräch mit denjenigen, die sich nicht an die Regel halten wollten.
Während einer kurzen Diskussion über die neue Regelung wurde im Ausschuss des Stadtrats auch darüber gesprochen, ob man das Alkoholverbot auch auf andere Plätze ausweiten könnte. Etwa auf den Rathausplatz, oder den Europaweiher. Bürgermeister Michael Wörle meinte dazu: „Die bestehenden vier Bereiche sind verhältnismäßig.“ Weitere Verbote seien nicht nötig. Die neue Verordnung wurde einstimmig verabschiedet.
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