Auch wenn aktuell wieder Regen angesagt war, wochenlang regnete es im Augsburger Land zuletzt nur sehr wenig. In der vergangenen Woche wurde sogar vor akuter Waldbrandgefahr wegen der Trockenheit gewarnt. „In Zeiten mit wenig Niederschlag erhöht sich die Brandgefahr extrem“, stellt Kreisbrandrat Christian Kannler klar. Seine Kollegen mussten in den vergangenen Tagen mehrfach ausrücken, weil bei Gartenarbeiten Hecken in Brand gerieten. Das zeigt: Das Abflammen von Unkraut kann gefährlich werden - und in manchen Fällen auch teuer.
Mehrere Heckenbrände nach Gartenarbeiten
Wie berichtet standen zuletzt etwa Hecken in Horgau und Zusmarshausen in Flammen, nachdem sie beim Abflammen von Unkraut Feuer gefangen hatten. Nur noch ein Gerippe ist übriggeblieben ist auch von einer 15 Meter langen Thujahecke in Stadtbergen. In allen drei Fällen musste die Feuerwehr ausrücken, um die Brände zu löschen. Kreisbrandrat Christian Kannler warnt: „Abflammen von Unkraut im Gartenbereich kann durchaus eine sehr gefährliche Maßnahme sein.“ Der Klassiker für seine Kollegen sei hier der Heckenbrand, der durch das Abflammen von Unkraut mit Gasbrennern ausgelöst wird.

„Aufgrund der sehr trockenen Beschaffenheit der Pflanzen und der Öle sowie Harze in den Pflanzen sind diese als leicht entzündlich anzusehen“, erklärt Kannler. Steht eine Hecke erstmal in Flammen, kann es schnell gefährlich werden. Kannler: „Oftmals bedrohen diese Feuer dann angrenzende Bebauungen wie Garagen oder Häuser oder an der Straße geparkte Fahrzeuge. Eine rasante Ausbreitung ist hier oftmals sehr schnell gegeben.“ Deshalb empfiehlt die Feuerwehr, Unkraut nicht mit offener Flamme zu verbrennen.
Heckenbrand: Wer muss für den Einsatz der Feuerwehr bezahlen?
Verboten ist das Abflammen von Unkraut im eigenen Garten zwar nicht, sollte es zu einem Heckenbrand kommen, kann das aber teuer werden. „Das Abflammen von Unkraut kann unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden“, teilt eine Sprecherin des Landratsamts mit. Bedeutet: Unter bestimmten Umständen muss der Verursacher für den Einsatz der Feuerwehr aufkommen. „Hier kommt es auf den Einzelfall an. Nimmt man das Abflammen bei seit Tagen herrschender Trockenheit oder bei windigen Verhältnissen vor, kann dies problematisch werden“, berichtet die Sprecherin des Landratsamtes.
In jedem Fall sei beim Umgang mit offenem Feuer große Vorsicht angesagt. „Es gibt bereits viele Beispiele, bei welchen das Feuer beim Abflammen beispielsweise auf eine Hecke übergegangen ist und beträchtliche Schäden verursacht hat“, erklärt die Sprecherin des Landratsamts. Dabei könne es auch passieren, dass eine Versicherung die Leistung verweigert.
Absichtlich den Notruf missbraucht?
Auch wer den Notruf missbräuchlich wählt, muss damit rechnen, für den Einsatz der Retter zur Kasse gebeten zu werden. Aktuell ermittelt die Polizei Zusmarshausen etwa gegen eine Frau, die am Sonntagnachmittag den Notruf wählte, weil ihr Brandgeruch im Dinkelscherber Ortsteil Holzara aufgefallen sei. Etwa 40 Einsatzkräfte rückten aus. Doch vor Ort stellte sich heraus: Es hatte nie gebrannt. Der Mieter im Erdgeschoss hatte seinen Grill angezündet und beaufsichtigt. Die Frau im 2. Stock hatte sich durch den Rauch gestört gefühlt und deswegen über den Notruf die Feuerwehr alarmiert. Ihr war laut Auskunft der Polizei aber völlig bewusst, dass es keinen Brand gab, sondern nur eine Rauchbelästigung durch den Grill.
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